Früherer Rathauschef Eschborns : Auf der Pirsch als Amtsträger?
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Teilerfolg vor Gericht erzielt: Der frühere Eschborner Bürgermeister Mathias Geiger mit Rechtsanwalt Ulrich Endres (rechts) Bild: Wolfgang Eilmes
Das Frankfurter Landgericht muss sich noch einmal mit dem Fall des früheren Eschborner Bürgermeisters Geiger befassen. Der BGH will es so. Weshalb die Causa Geiger nicht enden soll.
Das Frankfurter Landgericht kann noch nicht absehen, wann gegen den ehemaligen Bürgermeister von Eschborn, Mathias Geiger (FDP), abermals verhandelt wird. Wie berichtet, hat der Bundesgerichtshof auf Revision Geigers hin das Urteil vom November 2018 zum Teil aufgehoben und den Fall an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Weil nur Geiger und nicht die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegte, kann die Strafe für ihn nicht höher ausfallen. Das Urteil in erster Instanz lautete wegen Geheimnisverrats, in einem Fall in Tateinheit mit Verletzung des Steuergeheimnisses, auf eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 170 Euro, von denen ein Drittel wegen überlanger Verfahrensdauer erlassen wurde.
Ergänzende Beweise zu erheben
Ob die Strafe zu reduzieren ist, lässt der Bundesgerichtshof in seinem nun näher bekannt gewordenen Beschluss offen. Die Karlsruher Richter halten lediglich das Steuerdelikt nicht für ausreichend begründet und es insofern für nötig, darüber noch einmal neu zu verhandeln und gegebenenfalls ergänzende Beweise zu erheben.
Im Kern allerdings hat der Bundesgerichtshof das Urteil in der „Spitzelaffäre“ bestätigt. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Geiger, damals noch Erster Stadtrat, zwischen 2012 und 2014 abends und nachts im Büro seines Vorgängers als Rathauschef, Wilhelm Speckhardt (CDU), und in anderen Dienstzimmern Unterlagen fotografierte oder kopierte und die Informationen an einen Rechtsanwalt weitergab. Es sei vereinbart gewesen, dass der Anwalt, der auch Kommunalpolitiker war, angebliche Missstände öffentlich anprangere. Geiger, der gegen Speckhardt kandidierte, habe, so steht es weiter in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs, auf diese Weise selbst mittelbar Macht ausüben wollen.
Auch Steuerbescheide abgelichtet
Neben amtlichen Verschlusssachen und persönlichen Unterlagen von Mitarbeitern, neben dem Insolvenzplan des Fußballclubs FC Eschborn und Plänen für die Sanierung des Rathauses lichtete Geiger auch Steuerbescheide ab. Soll er deswegen auch wegen der Verletzung des Steuergeheimnisses verurteilt werden, dann ist aus Sicht des BGH noch zu klären, ob Geiger derlei Kenntnisse „in seiner Eigenschaft als Amtsträger“ und nicht nur „gelegentlich“ seiner Diensterfüllung erlangt hat.
Würde der Tatbestand entfallen, wäre voraussichtlich auch die Strafe zu reduzieren. Geigers Anwalt Ulrich Endres könnte sich vorstellen, das Verfahren nun gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen und somit einen zweiten Prozess zu vermeiden. Die Staatsanwaltschaft äußert sich zu dieser Idee vorerst nicht. Man werde jetzt erst einmal die Begründung des Beschlusses aus Karlsruhe prüfen, sagte eine Sprecherin auf Anfrage.
Geiger war im Herbst vergangenen Jahres in Eschborn abermals für das Amt des Bürgermeisters angetreten, hatte aber die Direktwahl gegen Adnan Shaikh (CDU) verloren.