Darf ein HIV-infizierter Student sein Zahnmedizin-Studium fortsetzen?
- -Aktualisiert am
Ausgeschlossen: Der Zahnmedizin-Student Frank Martin darf nicht an den praktischen Kursen in der Universitätsklinik teilnehmen. Bild: Ilkay Karakurt
Moderne Arzneien drücken die Menge von HI-Viren im Blut unter die Nachweisgrenze. Doch die Marburger Universität verwehrt einem Infizierten weiter das Zahnarzt-Studium. Nun strebt das Land einheitliche Regeln an.
Dürfen mit Aids-Viren infizierte Frauen und Männer an hessischen Universitäten ein medizinisches Studium aufnehmen und abschließen? Die Antwort lautet: ja. Zumindest gilt dieser Grundsatz. So teilt die Justus-Liebig-Universität (JLU) in Gießen als einer von drei Ausbildungsstandorten in Hessen mit: „Von Studierenden der Medizin und Zahnmedizin an der JLU wird kein HIV-Test verlangt.“ Die etablierten Schutzvorschriften reichten aus, um eine HIV-Infektion zu verhindern. Gleichwohl darf seit einiger Zeit ein junger HIV-Infizierter den praktischen Teil seines Studiums am Universitäts-Klinikum Gießen und Marburg nicht aufnehmen – die Philipps-Universität in Marburg hält ihn davon ab und streitet sich weiter vor Gericht mit ihm in der Sache.
Die theoretischen Abschnitte des Studiums hat er an der Marburger Hochschule erfolgreich hinter sich gebracht. Frank Martin, der anders heißt und mit seinem Klarnamen aus Furcht vor weiteren Benachteiligungen nicht auftreten will, hatte den klinischen Teil vor sich. Dazu zählt ein Phantomkurs in Parodontalpropädeutik, in dem an einem Kunstkopf geübt wird. Allerdings durfte der Student nicht zur Tat schreiten, denn die Universität schloss ihn aus. Er könnte, so die Argumentation, zum Risiko für Kommilitonen und später auch für mögliche Patienten werden, wie die F.A.Z. im April berichtete.
Zugang zu allen exklusiven F+Artikeln
2,95 € / Woche
- Alle wichtigen Hintergründe zu den aktuellen Entwicklungen
- Mehr als 1.000 F+Artikel mtl.
- Mit einem Klick online kündbar
Login für Digital-Abonnenten
Sie haben Zugriff mit Ihrem F+ oder F.A.Z. Digital-Abo