Staudinger : Erste Teilgenehmigung für Kraftwerkserweiterung
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Beklagenswert: Das Eon-Kraftwerk Staudinger bei Großkrotzenburg soll um einen Block 6 erweitert werden. Bild: Rainer Wohlfahrt
Das Regierungspräsidium sieht die Voraussetzungen für den Bau von Block 6 bei Staudinger erfüllt. Die Stadt Hanau will dagegen klagen.
Das Regierungspräsidium in Darmstadt hat den Weg für den Bau von Block 6 am Kraftwerk Staudinger in Großkrotzenburg freigemacht. Erteilt wurde eine erste Teilgenehmigung für Arbeiten, die den Bau vorbereiten. Das betrifft beispielsweise die Errichtung des Kessel- und Maschinenhauses, des mächtigen Kühlturms und des Kühlwasserpumpenbauwerks.

Korrespondentin der Rhein-Main-Zeitung für den Main-Kinzig-Kreis.
Die Genehmigung bezieht sich nicht auf den Betrieb des neuen Kraftwerksblocks, enthält aber wichtige Bestimmungen, die von der Betreiberfirma Eon nach der Inbetriebnahme eingehalten werden müssen. Der Genehmigungsbescheid umfasst 321 Seiten, auf denen auch zahlreiche Auflagen und Nebenbestimmungen festgehalten sind, die laut Regierungspräsidium für eine Minimierung der Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sorgen sollen.
Keine schädlichen Umweltauswirkungen seien zu befürchten
Der umstrittene Steinkohleblock soll eine elektrische Leistung von 1100 Megawatt und eine Fernwärmeleistung von 300 Megawatt erzeugen. Vorgesehen ist er als Ersatz der älteren Kohleblöcke 1 bis 3, die nach den gesetzlichen Vorgaben bis Ende 2012 abgeschaltet oder nachgerüstet werden müssen. Einen parallelen Betrieb von Block 6 und einem oder mehren der alten Blöcke schließt das Regierungspräsidium aus. Nach den Worten von Regierungspräsident Johannes Baron ging dem Bescheid ein „gründliches, umfangreiches und transparentes“ Genehmigungsverfahren nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften voraus. Die Prüfung der Antragsunterlagen, Gutachten, Stellungnahmen sowie der zahlreichen Anregungen und Bedenken habe ergeben, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung vorlägen.
Bei strikter Einhaltung und Überwachung der Auflagen werde Block 6 die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte deutlich unterschreiten, so dass keine schädlichen Umweltauswirkungen und sonstigen Gefahren zu befürchten seien. Dies stelle unter anderem die rechtsverbindliche Festschreibung des sogenannten Emissionsversprechens von Eon sicher.
Bei Überschreitung wird der kraftwerksbetrieb eingestellt
Danach dürfen nach der Inbetriebnahme des neuen Kraftwerksblocks vom gesamten Kraftwerksstandort keine höheren Emissionen von Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Staub ausgehen als bisher. Die Einhaltung dieser Verpflichtung will das Regierungspräsidium überwachen. Bei einer Überschreitung des genehmigten Schadstoffausstoßes werde die Behörde bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres den Kraftwerksbetrieb einstellen lassen.
Der Genehmigungsbescheid besagt zudem, dass die Genehmigung erlischt, wenn der Inhaber von dem Moment an, in dem der Bescheid nicht mehr anfechtbar ist, ein Jahr verstreichen lässt, ohne dass er mit der Errichtung der Anlage beginnt. Die Genehmigung wird auch ungültig, wenn nicht innerhalb von vier Jahren der Anlagenbetrieb aufgenommen wird. Die Fristen können auf Antrag allerdings verlängert werden.
Staudinger ist zufrieden mit Ergebnis
Die Stadt Hanau kündigte am Mittwoch eine Klage gegen den Bescheid an. Man wolle den Menschen der Region die weitere Schadstoffbelastung ersparen, so Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD). Er werde den Stadtverordneten in ihrer Januarsitzung vorschlagen, eine Klage einzureichen. Schon im Raumordnungsverfahren habe die Stadt deutlich gemacht, dass Block 6 aus vielerlei Hinsicht nicht genehmigungsfähig sei. Weder sei der Energiebedarf kritisch hinterfragt noch seien umweltverträgliche Alternativen der Energieerzeugung vertieft geprüft worden. Zu erwarten sei der Anstieg des Ausstoßes des klimaschädlichen Kohlenstoffdioxids von fünf auf acht Millionen Tonnen.
Bei Staudinger war man am Mittwoch zufrieden über den Ausgang des mehrjährigen Genehmigungsverfahrens. „Wir freuen uns darüber, nun die Genehmigung für Block 6 in den Händen zu halten“, heißt es in einer Pressemitteilung. Man sei sich immer sicher gewesen, dass unser Bauvorhaben genehmigungsfähig sei. Schließlich habe Eon mit seinem Emissionsversprechen zugesichert, die Region zu entlasten. Die zulässigen gesetzlichen Grenzwerte würden bei weitem unterschritten, versicherte Projektleiter Herbert Urban. Die Kohlendioxidemissionen sänken um 20 Prozent pro Kilowattstunde. Bevor über den Bau des neuen Kraftwerksblocks endgültig entschieden werde, wolle Eon die zu erwartenden Klagen gegen das Vorhaben eingehend prüfen, denn bei einem Projekt dieser Größenordnung spiele Rechts- und damit Planungssicherheit eine wesentliche Rolle.
„Williges Vollzugsorgan der hessischen Landesregierung“
Nicht überrascht von der Erteilung der Genehmigung an Eon zeigte sich die Bürgerinitiative Stopp Staudinger. Das Regierungspräsidium habe sich im gesamten Verfahren als „williges Vollzugsorgan der hessischen Landesregierung“ präsentiert, die sich nichts sehnlicher wünsche als diesen gigantischen Kohleblock, teilte Initiativensprecher Winfried Schwab-Posselt mit. Die vom Auftraggeber Eon vorgelegten Gutachten über die Ausbreitung und Beschaffenheit der Schadstoffe, zu den Besonderheiten des Rauchgaskühlturms und zu den Auswirkungen der Emissionen auf Mensch, Tier und Pflanzen seien „parteiliche Arbeiten“, die mit einem Abbild der tatsächlichen Belastungen nichts gemein hätten. Über die Köpfe der vielen tausend Einwender hinweg sei auf Kosten der Gesundheit den wirtschaftlichen Interessen des Vorhabenträgers Eon Priorität eingeräumt worden.
Es sei zudem ein Skandal, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung noch vor Abschluss des parallel laufenden wasserrechtlichen Verfahrens erteilt worden sei. Wenn der geplante Kohleblock Realität werden sollte, werde sich die in die Luft abgegebene Quecksilberfracht um mehr als 40 Prozent, die in den Main um 50 Prozent erhöhen.
Der Genehmigungsbescheid wird Anfang 2011 für zwei Wochen öffentlich ausgelegt. Außerdem kann er dann auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter www.rp-darmstadt.hessen.de eingesehen werden.