Schwarzgeld-Affäre : Hessische CDU will keinen Schadenersatz von Kanther
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Die CDU in Hessen wird im Zusammenhang mit ihrer Schwarzgeldaffäre den früheren Landesvorsitzenden Manfred Kanther (CDU) nicht auf Schadensersatz verklagen. Die finanziellen Risiken eines Prozesses seien zu hoch, teilte die Partei am Wochenende mit.
Die CDU in Hessen wird im Zusammenhang mit ihrer Schwarzgeldaffäre den früheren Landesvorsitzenden Manfred Kanther (CDU) nicht auf Schadensersatz verklagen. Die finanziellen Risiken eines Prozesses seien zu hoch, teilte die Partei am Wochenende mit. Zu diesem Schluß sei man „nach eingehender Prüfung“ gelangt. Auch gegen den früheren Landesschatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein und den ehemaligen Unions-Finanzberater Horst Weyrauch werde keine Klage erhoben. Die Hessen-CDU mußte als Folge der Affäre gut elf Millionen Euro an die Bundespartei zurückzahlen, die dem Bundestag rund 21 Millionen Euro erstatten muß.
Kanther und die beiden Mitbeschuldigten hatten Ende 1983 rund 20,8 Millionen Mark (etwa 11,6 Millionen Euro) Parteivermögen in die Schweiz transferiert und daraus eine schwarze Kasse gebildet. Damit finanzierten sie Wahlkämpfe und andere Parteiausgaben, bis dieses Vorgehen Anfang 2000 aufflog. Kanther wurde im April wegen Untreue zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, Weyrauch zu einer Geldstrafe von 61 200 Euro wegen Beihilfe. Beide legten Revision ein. Das Verfahren gegen Sayn-Wittgenstein wurde eingestellt, da der Achtundachtzigjährige als nicht mehr verhandlungsfähig galt.
Opposition: CDU-Finanzaffäre keineswegs aufgeklärt
SPD und Grüne werteten die Entscheidung als Hinweis, daß die CDU-Finanzaffäre keineswegs aufgeklärt sei. „Die CDU scheut den Prozeß, weil er aufdecken würde, daß es viel mehr Mitwisser gibt als die ,großen drei' Kanther, Weyrauch und Wittgenstein“, sagte SPD-Landtagsfraktionschef Jürgen Walter. „Das ist ein Kartell des Schweigens.“ Grünen-Fraktionschef Tarek Al-Wazir fragte: „Wovor hat Koch nur Angst? Vielleicht davor, daß Kanther doch noch plaudert?“ Die FDP-Abgeordnete Nicola Beer teilte mit: „Wir wollen uns nicht in interne CDU-Angelegenheiten mischen.“ Es sei aber verwunderlich, daß die CDU einfach auf Millionenbeträge verzichte.
Da es zwischen der Landes- und der Bundes-CDU zu einem freiwilligen Vergleich gekommen sei, lehnten der frühere Bundesinnenminister Kanther und die anderen Beteiligten die Zahlung von Schadensersatz ab, hieß es weiter. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Partei habe nun ergeben, daß es vor diesem Hintergrund erhebliche Zweifel am Erfolg einer Klage gebe. Zudem würde ein Prozeß, der möglicherweise über drei Instanzen zu führen wäre, rund 1,5 bis 2,0 Millionen Euro kosten - ein Betrag, der bei einer Abweisung der Klage von der CDU Hessen alleine aufgebracht werden müßte.