Stimmen im Kopf, Gift im Kaffeewasser
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Verhandlung über Giftanschlag: Im historischen Schwurgerichtssaal des Landgericht wird über die 33 Jahre alte Beschuldigte entschieden. Bild: dpa
Wegen eines Giftanschlags in der Technischen Universität steht eine Studentin vor dem Landgericht. Die Staatsanwaltschaft hält sie für psychisch krank.
Was der Richter vorliest, gibt einen tiefen Einblick in die Gedankenwelt der Frau, die gebeugt, eingepackt in einen Anorak, auf der Anklagebank des historischen Gerichtssaals sitzt. Das Landgericht Darmstadt hat über die heute 33 Jahre alte Deutsche wegen eines Giftanschlags in der Technischen Universität Darmstadt im vergangenen Jahr zu entscheiden. Nicht lange davor, im Juli 2021, hatte sie an die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz geschrieben und sich über vermeintliche Peiniger beklagt, die ihr nachstellten, sie verletzten und sexuell belästigten.
Diese Stalker hätten ihr Smartphone und ihren Computer gehackt und so manipuliert, dass sie bei Suchen im Internet andere Ergebnisse erhalte. Die Stalker verfügten über ein „Patent“ für technische Apparate, mit denen sie immer wieder Stimmen im Kopf der Frau erzeugten. Die Vorwürfe werden wieder und wieder formuliert, ständig taucht der Begriff „Patent“ auf, zu dem die Stalker Zugang hätten. Gemeint sind die Apparate, mit denen die Verfolger auch Krankheitssymptome hervorrufen könnten.
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