Bischof beurlaubt Geistlichen : Katholischer Priester unter Kinderporno-Verdacht
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Eine Flagge des Bistums Fulda. Bild: dpa
Der Fuldaer Bischof hat einen Priester aus dem Main-Kinzig-Kreis beurlaubt und ihm jegliche priesterliche Tätigkeit verboten. Der Mann soll kinderpornographische Schriften besessen haben.
Das Bistum Fulda hat einen 52 Jahre alten Priester aus dem Main-Kinzig-Kreis wegen Kinderpornographie-Verdachts von allen Ämtern suspendiert. Wie das Bistum am Montag auf Anfrage bestätigte, ermittelt die Staatsanwaltschaft in Hanau gegen den Pfarrer Martin K., weil sie ihn verdächtigt, kinder- und jugendpornografische Schriften zu besitzen.
Bischof Michael Gerber sei am vergangenem Freitag durch die Staatsanwaltschaft von dem Ermittlungsverfahren informiert worden, sagte ein Bistumssprecher. Daraufhin sei K. vom Generalvikar einbestellt, mit dem Vorwurf konfrontiert und suspendiert worden. Am vergangenen Sonntag sei in den beiden Gemeinden, für die der Priester zuständig war, ein erläuternder Brief verlesen worden. K. sei bis auf weiteres die Ausübung jeglicher priesterlichen Tätigkeit untersagt worden.
Zweifel an der Eignung des Priesters
K. ist nach Bistumsangaben seit 2007 als Pfarradministrator in Marborn tätig, einem Stadtteil von Steinau an der Straße. Eigentlich ist ein solcher Administrator nur mit der vorübergehenden Leitung einer Pfarrei betraut. Womöglich gab es jedoch im Bistum von Anfang an Zweifel an der Eignung des Priesters. Denn der war laut Bistum im Jahr 2004 schon einmal auffällig geworden. Damals sei er der sexuellen Beleidigung beschuldigt worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft habe K. eine Bewährungsgeldstrafe erhalten. „Nach der Einholung eines psychologischen Gutachtens und angeordneter Therapie“ sei K. „unter Auflagen“ in Marborn eingesetzt worden.
Obwohl es keine konkreten neuen Hinweise gegeben habe, sei K. auf Wunsch von Bischof Michael Gerber abermals psychologisch begutachtet worden. Damit hätten die nach dem ersten Gutachten getroffenen Regelungen überprüft werden sollen. Gerber sagte, er sei nun „umso erschütterter“, weil der Pfarrer nicht einmal während der Vorbereitung dieses neuen Gutachtens einen Hinweis auf das schon laufende Verfahren der Staatsanwaltschaft gegeben habe. K. werde sich auch einem kirchenrechtlichen Verfahren stellen müssen.