Personalausweis per Tiktok und Facebook beantragen?
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Feine Klinge: Bad Nauheim will Falschparkern digital das Leben erschweren. Bild: dpa
Bei der Digitalisierung ist Bad Nauheim über das Rhein-Main-Gebiet hinaus führend. Doch kämpft es im Alltag mit rechtlichen Hindernissen. Das hat mit Datenschutz und Planungsrecht zu tun.
Hin und wieder fragen junge Leute den Bad Nauheimer Bürgermeister: „Kann ich meinen Personalausweis auch per Tiktok oder Facebook beantragen?“ In solchen Fällen muss Klaus Kreß sein Bedauern ausdrücken. Zwar steht die Kurstadt auf der Liste der Städte, die bei der Digitalisierung glänzen, weit oben und vor Berlin oder Frankfurt. Laut Onlinezugangsgesetz sollten die Städte und Gemeinden ihre Dienstleistungen spätestens zum Jahreswechsel „elektronisch über Verwaltungsportale“ anbieten. Auch stelle die Stadt ein Terminal zur Verfügung, mit dem Menschen Dienstleistungen abrufen könnten. Der Ausweis-Antrag zähle dazu aber nicht.
Grund sind laut Kreß in diesem Fall widerstreitende gesetzliche Vorgaben. Den Absichten des Onlinezugangsgesetzes stehe das Personenstandsgesetz entgegen. Diese Vorschrift verlange, dass persönlich im Amt erscheinen und dort unterschreiben müsse, wer seine Identitätskarte haben wolle.
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