NSU-Akten nicht für jedermann
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Herr über Verschlusssachen: Innenminister Peter Beuth (CDU) Bild: dpa
Zwei Berichte über eine Sichtung von Akten des Verfassungsschutzes müssen nicht veröffentlicht werden: Der Petitionsausschuss des Landtages überlässt Innenminister Peter Beuth die Entscheidungshoheit.
Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) will sich an Recht und Gesetz halten und die als geheim eingestuften, sogenannten NSU-Akten nicht zur Veröffentlichung freigeben. Damit endet eine kontroverse Debatte, die im Landtag zwei Wochen lang für Aufregung gesorgt hat. Ausgelöst wurde sie durch eine „Petition“, die seit dem Jahr 2019 im Internet rund 125.000 Unterstützer gefunden hatte.
Sie fordern die Veröffentlichung von zwei Berichten über eine Sichtung von Akten des Verfassungsschutzes, in denen es um die rechtsextremistische Terrororganisation „Nationalsozialistischer Untergrund“ geht. Weil deren Blutspur bis nach Nordhessen reicht, ist es kein Zufall, dass die Initiative von Kasseler Bürgern ausging, die sich nach dem Mord an dem Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) von den beiden Dokumenten neue Erkenntnisse erhofften.
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