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Neuer Wiesbadener Stadtteil : Helikopter über dem Ostfeld

  • -Aktualisiert am

Fluglärm: 14 weitere Hubschrauber sollen am Militärflughafen Erbenheim starten und landen. Bild: mauritius images / AB Forces New

Der neue Wiesbadener Stadtteil setzt eine Abweichung von den Zielen des Regionalplans voraus. Die Flughafennähe ist eine Hürde. Und die Regionalversammlung verschiebt die Entscheidung.

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          Nahe dem Wäldchen am Fort Biehler plant Wiesbaden seinen neuen Stadtteil Ostfeld. Bis zu 12.000 Menschen sollen auf einem 68 Hektar großen Areal eine Heimat finden. Hinzu kommt eine 27 Hektar große Fläche, auf der das Bundeskriminalamt seinen zentralen Standort für bis zu 7000 Mitarbeiter errichten soll. Die Stadt hat auf dem Weg der Realisierung mit einer Städtebaulichen Entwicklungssatzung schon einen bedeutsamen Beschluss gefasst, weil damit die Bodenpreise eingefroren wurden und die privaten Eigentümer somit zu niedrigen Bodenpreisen verkaufen müssen, wenn sie eine Enteignung vermeiden wollen.

          Oliver Bock
          Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung für den Rheingau-Taunus-Kreis und für Wiesbaden.

          Doch ehe diese Satzung formal in Kraft treten und ihre Wirkung voll entfalten kann, muss die Regionalversammlung einer Abweichung von den Zielen des 2010 beschlossenen Regionalplans zustimmen. Denn der neue Stadtteil soll auf rund 50 Hektar landwirtschaftlich genutzten Äckern und Feldern sowie auf rund 37 Hektar als regionaler Grünzug ausgewiesenen Flächen entstehen. Das bedarf einer regionalplanerischen Genehmigung. Schon am 5. März sollte die Entscheidung fallen, und die 131 Seiten starke Vorlage an die Regionalversammlung sieht eine Genehmigung vor. Doch am Freitag wurde entschieden, den Beschluss wegen der Komplexität des Sachverhalts auf den 7. Mai zu verschieben.

          Ostfeld zur „Druckentlastung für den Wohnungsmarkt“

          Das überrascht insofern nicht, als in dem Papier sogar vom Eindruck „schier unüberwindlicher Schwierigkeiten“ für das Vorhaben die Rede ist. Denn ein fußläufiger Anschluss von Wohn- und Gewerbegebiet an den öffentlichen Personennaverkehr ist nicht in Sicht. Der Ausbau der umliegenden Verkehrswege einschließlich einer neuen Autobahnzufahrt ist kaum realistisch, und die Existenzgefährdung Wiesbadener Bauern kann nicht ausgeschlossen werden. „Die Liste ließe sich fortsetzen“, heißt es. Doch zunächst gehe es darum, zu prüfen, ob das Vorhaben im Sinne der Raumordnung sinnvoll sei.

          Diese Frage wird bejaht. Denn Wiesbaden gehe auf Basis der aktuellen Wohnungsbedarfsprognosen des Instituts für Wohnen und Umwelt „nachvollziehbar“ von einem erhöhten Bedarf an Wohnungen aus. Das Amt für Statistik und Stadtforschung rechne damit, dass schon im Jahr 2025 mehr als 300.000 Menschen in Wiesbaden leben wollen. Fast 290 Hektar des 450 Hektar großen Untersuchungsgebiets Ostfeld sind Teil des 12.850 Hektar großen Landschaftsschutzgebiets Wiesbaden. Im Umfang von 90 Hektar ist für das Ostfeld eine sogenannte Teillöschung dieses Landschaftsschutzgebiets notwendig. In der Beschlussvorlage heißt es, Wiesbaden habe den erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten sowie den sich daraus ergebenden Flächenbedarf nachvollziehbar hergeleitet. Damit seien „Gründe des öffentlichen Wohls“ belegt. Zudem werde eine Verweigerung der beantragten Abweichung vom Regionalplan zwar Wiesbadener Äcker und Grünzug erhalten. Doch dann würde eben an anderer Stelle in Südhessen weniger dicht und kompakt gebaut, und der Umfang der Flächen, der den Bauern weggenommen würde, wäre noch größer. Unter dem Strich sei der Schaden für die Landwirtschaft größer, wenn das Ostfeld zur „Druckentlastung für den Wohnungsmarkt“ nicht zugelassen werde.

          Der Militärflughafen spielt eine große Rolle

          Eine Einschätzung, die naturgemäß nicht unwidersprochen blieb. Das Wiesbadener Bündnis Stadtklima hielt von Anfang an wenig davon, den Beschluss in der Regionalversammlung womöglich noch vor den Kommunalwahlen „durchzupeitschen“. Die Zeit für eine Entscheidung dieser Tragweite sei keinesfalls reif, hieß es einem Brief, der unter anderem an Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid (beide Die Grünen) gegangen ist. Wiesbaden habe noch nicht alle relevanten Gutachten vorgelegt. Dabei geht es vor allem um den Lärmschutz.

          Die nur 1,2 Kilometer entfernte Start- und Landebahn des Militärflughafens Erbenheim spielt in der Vorlage eine große Rolle. Das hessische Wirtschaftsministerium geht in seiner Stellungnahme von „Zielkonflikten“ aus und fordert Auflagen für die Stadt, in der Teile des Gebiets für Wohnhäuser ausgeschlossen werden. Dem Ministerium liegt zudem ein Schreiben der amerikanischen Armee vor, wonach in den kommenden drei bis fünf Jahren weitere zehn bis 14 Blackhawk-Mehrzweckhubschrauber stationiert werden sollen und der Flugplatz dafür ertüchtigt werden wird. Die Bundeswehr warnt, dass die „Operationsfähigkeit der US-Army in vollem Umfang gewährleistet“ bleiben müsse. Und sollte die Armee den Flughafen ausbauen, dann würden deutliche niedrigere Grenzwerte bei der Festsetzung von Lärmschutzzonen die Folge sein. Schon jetzt gebe es „signifikante Fluglärmimmissionen“ im künftigen Baugebiet, auf die auch das hessische Wirtschaftsministerium hingewiesen habe. Die Bundeswehr rät deshalb zu einem Lärmgutachten, das auch künftige Pläne der Amerikaner berücksichtigt.

          Der Kreisverband Wiesbaden des BUND warnt vor diesem Hintergrund ebenfalls vor überstürzten Schritten. In einem offenen Brief an die Mitglieder der Regionalversammlung lehnt der Umweltverband die Zielabweichung ab. Trinkwasserversorgung und Verkehrsanbindung seien ungeklärt, die stadtklimatischen Folgen nicht ausreichend geprüft. Es seien negative Folgen für die Regenwasser-Versickerung und für die Grundwasserbildung zu erwarten. Nach einer Bebauung gingen 50 Hektar „bester Ackerböden“ verloren. Der BUND rechnet zudem mit einem Verlust von 25 Brutrevieren der Feldlerche. Nach der Ablehnung der Citybahn gebe es keine adäquaten Pläne für eine leistungsfähige ÖPNV-Anbindung des neuen Stadtteils. Zudem gebe es für das Ostfeld gar keine zwingende Notwendigkeit, weil die Landeshauptstadt über „alternative Wohnbauflächen“ verfüge. Die Regionalversammlung nimmt sich nun deutlich mehr Zeit, all diese Aspekte in eine Entscheidung einzubeziehen.

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