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Rechtschreibung fördern : Korrekturen für die Bildung

In Hessen sollen Schüler künftig nicht mehr „nach Gehör“ schreiben Bild: dpa

Neue Vorschriften sollen die Deutschkenntnisse hessischer Schüler verbessern. Endlich werden umstrittene Konzepte wie das „Schreiben nach Gehör“ von Lehrern nicht mehr umgesetzt.

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          Schon einmal hielt die Vereinfachte Ausgangsschrift Einzug in hessische Grundschulen. Damals, in den achtziger Jahren, ging das auf Kosten der schwierigeren lateinischen Ausgangsschrift. Jetzt soll die Vereinfachte Ausgangsschrift die inzwischen weithin verbreitete, noch einfachere Grundschrift ersetzen, damit Kinder wieder von Anfang an lernen, Buchstaben zu verbinden.

          Die neue Regel ist Teil einer ganzen Reihe von Vorschriften, die das Niveau der Deutschkenntnisse hessischer Schüler heben sollen. Der Kultusminister spricht davon, die Bildungssprache Deutsch zu fördern. Damit ist es nicht so weit her, und das hat nur zum Teil damit zu tun, dass in Hessen viele Kinder mit Migrationshintergrund leben. Es ist richtig, Vorschulkurse für alle verpflichtend zu machen, deren Sprachkenntnisse nicht reichen, um im Klassenzimmer und auf dem Pausenhof gleich mitreden zu können.

          Die Mängel aber gehen auch auf Fehlentscheidungen im bisherigen Schulsystem zurück, die der Kultusminister nicht selbst zu verantworten hat, die er aber schon früher hätte korrigieren können – lange vor Corona. So ist es unverständlich, warum absurde Methoden wie das „Schreiben nach Gehör“ erst jetzt unterbunden werden. Endlich dürfen Grundschullehrerinnen den Eltern nicht mehr „verbieten“, ihre Kinder auf Rechtschreibfehler hinzuweisen – und sind vor allem fortan auch selbst verpflichtet, falsche Schreibweisen zu korrigieren. Ein später Segen ist auch, dass in den Jahrgangsstufen neun und zehn ein Fehlerindex kommt. Aber besser spät als gar nicht, und auch die zusätzliche Deutschstunde in Klasse vier ist eine gute Sache.

          Schwieriger erscheint es, Schüler für das Lesen zu begeistern. Eine verbundene Schrift lässt sich vorschreiben, ein Grundwortschatz ebenfalls. Fraglich erscheint hingegen die neu vorgegebene Mindestlektüre: Wenigstens ein Buch im Schuljahr sollen Klassen lesen. Erschreckend, dass das mehr sein soll als bisher. Schullektüren können zudem sehr, sehr dünn sein. Entscheidend für Kompetenz in der Bildungssprache Deutsch ist aber ohnehin das freiwillige Lesen. Hier holt der Staat sich Stiftungen zu Hilfe. Zu hoffen ist, dass deren Programme greifen. Entscheidend wird dabei sein, Freude zu vermitteln und Vorbilder zu schaffen.

           

          Florentine Fritzen
          Korrespondentin im Hochtaunuskreis

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