Wegen Untätigkeit : Abwahlverfahren gegen Bürgermeister eingeleitet
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Bürgermeister Jörg König musste vor Beginn der Beratungen über die Einleitung des Abwahlverfahrens gegen ihn die Stadthalle von Linden verlassen Bild: Thorsten Winter
In Hessen rückt das nächste Abwahlverfahren gegen einen Rathauschef näher. Die Stadtverordnetenversammlung von Linden hat einstimmig das Verfahren eingeleitet. Alle Fraktionen versagen dem Bürgermeister ihr Vertrauen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Kleinstadt nahe Gießen hat das Verfahren zur Abwahl des Bürgermeisters Jörg König (CDU) eingeleitet. Für den entsprechenden Antrag stimmten alle Stadtverordneten bei zwei Enthaltungen. Die Fraktionen werfen König fortgesetzte Untätigkeit vor. Sie haben ihm das Vertrauen entzogen, das gilt auch für seine eigene Fraktion.
Vor der Abstimmung erläuterte CDU-Fraktionschef Thomas Altenheimer im Namen von 33 der 37 Stadtverordneten die Gründe für den Antrag, das Abwahlverfahren einzuleiten. König sei ein „netter Mensch“ und „menschlich integer“. Deshalb gehe ein Vergleich mit dem abgewählten Frankfurter Oberbürgermeister fehl. König sei aber mit der Führung der Verwaltung überfordert.
Der Bürgermeister moderiere und repräsentiere gerne, doch die tägliche Arbeit überlasse er häufig den Beschäftigten. In der Folge würden viele Entscheidungen verschleppt oder nicht getroffen. So warteten Eltern von Kindergartenkindern seit Monaten auf die Rückzahlung von Essensgeldern aus Corona-Zeiten. Tagesmütter erhielten regelmäßig verspätet Zuschüsse der Stadt.
Eine Woche Bedenkzeit für den Bürgermeister
König rufe aber regelmäßig nach mehr Personal, obwohl schon seit geraumer Zeit einige Stellen nicht oder erst seit kurzem besetzt seien. Die Fluktuation in der Verwaltung sei so hoch wie nie. Linden habe als Arbeitgeber keinen guten Ruf mehr und das habe etwas mit der Spitze der Verwaltung zu tun, also dem Bürgermeister.
König hat nun eine Woche Zeit, auf den Einspruch gegen das Votum zu verzichten. „Ein Bürgermeister gilt als abgewählt, falls er binnen einer Woche nach dem Beschluss der Gemeindevertretung schriftlich auf eine Entscheidung der Bürger über seine Abwahl verzichtet“, heißt es dazu in der Hessischen Gemeindeordnung. Der Rathauschef scheidet demnach mit Ablauf des Tages, an dem er den Verzicht auf die Abwahl erklärt, aus seinem Amt.
Beugt König sich dem Votum des Stadtparlaments nicht, sollen die rund 10.000 Lindener Wahlberechtigten am 12. März nächsten Jahres über sein Verbleiben im Amt befinden. Für eine Abwahl werden etwa 3000 Stimmen nötig sein. König hatte zuletzt nicht erkennen lassen, vorzeitig aus dem Amt scheiden zu wollen, auch nicht angesichts eines Abwahlantrags. CDU-Fraktionschef Altenheimer hat das Quorum als „knackig“ bezeichnet.