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Grundsteuer : Kurz vor Fristende fehlen noch immer viele Erklärungen

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Elster heißt das Portal der Finanzverwaltung zur Abgabe der Steuererklärung. Bild: dpa

Bis zum 31. Januar müssen Immobilienbesitzer die Grundsteuererklärung abgegeben haben. In Hessen fehlen noch immer von mehr als einem Drittel die erforderlichen Angaben.

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          Kurz vor Ende der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung fehlen in Hessen noch von mehr als einem Drittel der Immobilienbesitzer die erforderlichen Angaben. Bislang seien über 1,7 Millionen Erklärungen eingegangen, teilte die Oberfinanzdirektion Frankfurt mit. Das entspreche einer Abgabequote von 61,5 Prozent (Stand 20. Januar). Neben der Behörde appellierte auch der Eigentümerverband Haus & Grund Hessen, den Abgabetermin nicht aus dem Blick zu verlieren und rechtzeitig aktiv zu werden. Werde diese nicht eingehalten, drohten Nachteile wie Verspätungszuschläge, sagte Verbandsgeschäftsführer Younes Frank Ehrhardt.

          Ab 2025 soll die Grundsteuer in Deutschland neu berechnet werden. Im Rahmen dieser Reform müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke mit Hilfe von Eigentümerangaben neu bewertet werden. In Hessen sind es rund 2,8 Millionen Grundstücke. Die Frist zur Abgabe endete ursprünglich Ende Oktober 2022 und wurde bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

          Mit der Verlängerung sollte jedem Bürger „ausreichend Zeit eingeräumt sein, die nach hessischem Modell verhältnismäßig einfache Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag nunmehr fristgemäß abzugeben“, teilte eine Sprecherin der Oberfinanzdirektion mit. „Sollte trotz all unserer Sensibilisierung- und Unterstützungsmaßnahmen die Abgabe doch noch versäumt worden sein, werden die Steuerpflichtigen eine entsprechende letztmalige persönliche Erinnerung von ihrem Finanzamt im Briefkasten vorfinden. Im Sinne des Gemeinwohls sollten jedoch alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümer bis Ende Januar aktiv werden.“

          Aus Sicht des Eigentümerverbands sind viele in „doch nicht wenigen Punkten“ mit der Erstellung ihrer Erklärung überfordert. Der Beratungsbedarf sei hoch. „Das geht schon damit los, dass Erklärungen elektronisch abgegeben werden sollen. Da fühlen sich auch gerade viele ältere Eigentümer überfordert mit.“ Viele Nachfragen betreffen auch die Angaben zur Wohnfläche.

          Geschäftsführer Ehrhardt ging davon aus, dass es angesichts des komplexeren Prozess nicht alle Eigentümer schaffen werden, die Erklärungen bis Monatsende einzureichen.

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