
Durchs Schlupfloch zur Spritze
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Soll für jeden möglich sein: eine Impfung gegen das Coronavirus Bild: dpa
Eigentlich sollte die Neuregelung der Corona-Impfverordnung Gerechtigkeit herstellen. Doch sie gleicht einem Freifahrtsschein für jedermann. Damit gilt wieder das Recht des Stärkeren.
Im Werra-Meißner-Kreis muss sich Landrat Stefan Reuß (SPD) scharfer Kritik stellen. Er hat schon im Dezember die erste Corona-Schutzimpfung erhalten. Und das, obwohl der Politiker, Jahrgang 1970, zu keiner Risikogruppe gehört. Die Impfung sei ihm bei einem Besuch eines Seniorenheims angeboten worden. Die Bewohner seien allesamt geimpft worden, einzelne Impfdosen aber noch übrig geblieben, erklärt der Politiker. Die Dosen nicht zu verimpfen hätte bedeutet, sie vernichten zu müssen. Das wäre Verschwendung gewesen, handelt es sich doch um ein knappes Gut. Kann es also falsch sein, ein Impfangebot anzunehmen, wenn die Vernichtung des Mittels die Alternative gewesen wäre? Wohl kaum. Und doch zeigt der Vorfall die Schwächen des Systems auf. Denn der Politiker konnte nur geimpft werden, weil er zur richtigen Zeit am richtigen Ort war. Weil er jung, gesund und mobil genug war, um überhaupt als Besucher den Termin wahrzunehmen.
Der Fall spielte sich im Dezember ab – als vieles noch neu, eine genaue Planung noch kompliziert war. Damals galt dasselbe Motto wie heute: Es muss alles getan werden, um zu verhindern, dass wertvolle Impfdosen verfallen. Seit dem 8. Februar sind vergleichbare Situationen sogar in der neuen „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus“ geregelt. Darin heißt es, dass im Einzelfall von der vorgegebenen Reihenfolge abgewichen werden kann, wenn dies „zur kurzfristigen Vermeidung des Verwurfs von Impfstoffen notwendig“ sei.
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