Finanzaffäre : Klage gegen Awo-Funktionäre
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Der Bezirksverband Hessen-Süd der Arbeiterwohlfahrt hat nun Klage eingereicht gegen einige ehemalige Funktionäre. Bild: dpa
Die Finanzaffäre der Arbeiterwohlfahrt Hessen-Süd geht in die nächste Runde. Gegen den ehemaligen Vorsitzenden und den ehemaligen Generalbevollmächtigten hat der Bezirksverband nun Klage eingereicht. Das Ziel ist Schadenersatz.
Der Bezirksverband Hessen-Süd der Arbeiterwohlfahrt hat Klage gegen ehemalige Führungskräfte des Verbands eingereicht. Ziel sei „die Erlangung von Schadensersatz für die erlittene Vermögensschädigung des Awo Bezirksverbandes“, heißt es in der Mitteilung. Es sei eine Klage gegen den ehemaligen Vorsitzenden und den ehemaligen Generalbevollmächtigten sowie weitere Personen eingereicht worden. Nach Informationen der F.A.Z. handelt es sich dabei unter anderen um Torsten Hammann, ehemaliger Generalbevollmächtigter des Verbands, sowie um den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Wilhelm Jost.

Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung.
Wie berichtet, werden den beiden Männern Insidergeschäfte auf Kosten des Bezirksverbands vorgeworfen. Eine Task-Force unter der Leitung der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, die gegründet worden war, um den Awo-Skandal aufzuklären, war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Geschäfte Hammanns, die dieser in einer Doppelfunktion als Awo-Chef und privater Geschäftsmann abgewickelt hatte, fragwürdig waren.
Vorwürfe in der Vergangenheit zurückgewiesen
Kritisiert wurden unter anderem die Verkäufe zweier Awo-Pflegeheime in Langgöns nahe Gießen und Bruchköbel sowie Privatdarlehen von Hammann und seinen Geschäftspartnern zu überhöhten Zinsen an die Awo, zudem geht es um überhöhte Beraterhonorare. Auch Jost gehört zu den Personen, die der Awo privat Geld geliehen haben.
Beide Männer haben die gegen sie erhobenen Vorwürfe in der Vergangenheit gegenüber der F.A.Z zurückgewiesen. Für eine Stellungnahme waren sie am Donnerstag nicht zu erreichen.