Die überforderte Justiz
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Aktenstapel wie diesen will die hessische Justiz in Zukunft vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa
Die Einführung der elektronischen Akte verzögert sich in Hessen um sechs Jahre. Grund dafür ist die schlechte Vorbereitung des Projekts. Wie es richtig geht, machen andere Landesregierungen vor.
Auch in Hessen müssen Rechtsanwälte, Notare und Behörden den Gerichten seit Anfang des Jahres ihre Post elektronisch übermitteln. Aber es folgt nicht etwa ein digitalisiertes Verfahren. Auf den Schreibtischen der Justiz türmen sich immer noch Aktenberge aus Papier. Die Gerichte sind lediglich in der Lage, die Dateien ordnungsgemäß entgegenzunehmen. Aber anschließend müssen sie ausgedruckt werden, denn in Hessen ist nach wie vor nur das bedruckte Papier rechtsverbindlich.
Die absurd anmutende Situation, die der Rechnungshof in seinem in der vergangenen Woche vorgestellten Jahresbericht beschreibt, erklärt sich dadurch, dass die ursprünglich für 2019 angestrebte Einführung der elektronischen Akte in Hessen um sechs Jahre verschoben werden musste. Diese Form des digitalen Fortschritts findet in den Anwaltskanzleien, aber nicht in den Gerichten und Staatsanwaltschaften statt.
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