Luftverkehr gefährdet : Mehr illegale Drohnenflüge seit Corona-Pandemie
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Bei aktuellen Meldungen von Drohnen dürfen Fluglotsen aus Sicherheitsgründen keine Start- und Landefreigaben erteilen (Symbolbild). Bild: dpa
Seit Jahresbeginn sind schon 25 Drohnen in der Nähe und innerhalb des Frankfurter Flughafengeländes gezählt worden – im Vergleichszeitraum 2019 waren es noch 17. Passagiere und Flugzeugbesatzungen können dadurch gefährden werden.
Die Corona-Pandemie bringt zwar den regulären Flugverkehr auch in Frankfurt beinahe zum Erliegen, die Zahl der unerlaubten Drohnenflüge in Flughafennähe nehmen dagegen zu. Seit Jahresbeginn hat die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH in Langen schon 25 Drohnensichtungen in der Nähe und innerhalb des Flughafengeländes gezählt. Im Vergleichszeitraum 2019 waren es noch 17.

Flughafenredakteur und Korrespondent Rhein-Main-Süd.
Drohnensichtungen werden in aller Regel von Verkehrspiloten oder Fluglotsen gemeldet. Im Januar waren es nach Angaben der Flugsicherung vier, im Februar zehn und im März elf Behinderungen durch unbemannte Fluggeräte. 2019 waren es im Januar eine Sichtung, in den beiden Folgemonaten je acht.
Deutschlands verkehrsreichster Flughafen in Frankfurt ist mit den bislang gemeldeten 16 Sichtungen auch in diesem Jahr mehr als alle anderen deutschen Verkehrsflughäfen betroffen. Drei Drohnensichtungen gab es am Flughafen Berlin-Tegel, zwei in Hamburg, ebenso zwei in München und jeweils eine in Stuttgart, Nürnberg und Saarbrücken. Die Drohnen wurden jeweils in der Nähe der Flughäfen oder sogar innerhalb der Flughafenbegrenzungen gesichtet, wie die Flugsicherung weiter mitteilt.
Da die kleinen Fluggeräte Passagiere und Flugzeugbesatzungen gefährden können, dürfen Fluglotsen bei aktuellen Meldungen aus Sicherheitsgründen keine Start- und Landefreigaben erteilen. Die Folge sind zum Teil erhebliche Verspätungen, Ausweichlandungen und Flugausfälle. Das alles verursacht große wirtschaftliche Schäden für Flughäfen und -gesellschaften. In Frankfurt kam alleine in diesem Jahr der Flugverkehr bei zwei Zwischenfällen im Februar und März für insgesamt vier Stunden teilweise oder sogar ganz zum Erliegen. Im Jahr 2019 lag die Dauer aller Flugverkehrsstörungen in Deutschland durch Drohnensichtungen den Angaben zufolge bei insgesamt knapp drei Stunden.
Die Flugsicherung weist darauf hin, dass unerlaubte Drohnenflüge in der Nähe von Flughäfen als „gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr“ gelten und mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Die Gesellschaft, die dem Bund gehört, arbeitet derzeit an einem Konzept für die systematische Erkennung von Drohnen an den deutschen internationalen Verkehrsflughäfen. Dazu sind Mitte des Jahres erste Tests mit verschiedenen Drohnendetektionssystemen geplant.