Lübcke-Untersuchungsausschuss lässt Zuschauer zu
- Aktualisiert am
Zwei Polizeibeamte transportieren am vergangenen Wochenende auf dem Gelände des hessischen Landtags Kisten mit Aktenordnern. Bild: dpa
Trotz der Corona-Beschränkungen dürfen Zuschauer und Journalisten an der Befragung im Untersuchungsausschuss zum Mordfall Lübcke teilnehmen. Voraussetzung ist ein Schnelltest.
Der Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zum Mordfall Lübcke lässt zur Befragung von Sachverständigen oder Zeugen Zuschauer zu. Zu diesen Sitzungen dürfen Besucher und Journalisten trotz der Corona-Beschränkungen ins Parlament kommen, sie müssen vor der Sitzung einen Corona-Schnelltest machen. Das teilte Landtagspräsident Boris Rhein (CDU) am Dienstagabend in Wiesbaden mit. Die genauen Modalitäten und die Anzahl der Plätze würden noch bekannt gegeben und richteten sich nach dem Pandemiegeschehen.
„Die Hessische Verfassung schreibt vor, dass ein Untersuchungsausschuss die Beweise in öffentlicher Sitzung erhebt. Deshalb werden wir die Saalöffentlichkeit sicherstellen“, erläuterte Rhein. Die ersten vier Fachleute sollen am 31. März ab 10.00 Uhr gehört werden, kündigte der Ausschussvorsitzende Christian Heinz (CDU) an. Die Experten werden zur rechtsextremen Szene in Nordhessen befragt, zu der auch der Lübcke-Attentäter Stephan Ernst gerechnet wird.
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