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„Stichproben anlassunabhängig“ : Hessische Polizei will Datenschutzkontrollen verstärken

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Im Zentrum des Polizeiskandals um rechtsextreme Chats und Drohungen: Frankfurter Polizei Bild: dpa

Angesichts des Skandals um rechtsextreme Drohungen gegen eine Frankfurter Anwältin und Ermittlungen gegen Beamte verstärkt die Polizei in Hessen ihre Datenschutzkontrollen. Und zwar „anlassunabhängig“.

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          Die Sensibilität im Umgang mit personenbezogenen Daten soll bei der hessischen Polizei weiter verstärkt werden. Um dabei auch die derzeit bestehenden Kontrollmechanismen zu verbessern, habe das Landespolizeipräsidium die Datenschutzbeauftragten der Polizeipräsiden gebeten, verstärkt anlassunabhängige Stichprobenkontrollen vorzunehmen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Donnerstag. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk darüber berichtet.

          In den vergangenen Monaten hat die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz mehrere Drohschreiben bekommen, in denen sie und ihre Familie bedroht und beschimpft wurden. Nach dem ersten Drohfax im August 2018 kam heraus, dass Hintergrundwissen über die Anwältin aus dem polizeilichen Informationssystem eines Computers einer Beamtin des 1. Reviers in Frankfurt abgefragt worden war. Im Zug der weiteren Ermittlungen gab es Hinweise auf eine mutmaßliche rechtsextreme Chatgruppe bei der Polizei. Sechs Beamte sind mittlerweile suspendiert.

          45.000 Anfragen zur Personensuche

          Hinweise auf unerlaubte Abfragen personenbezogener Daten sind allerdings selten: Im vergangenen Jahr erhielt die zuständige Prüfstelle nach Angaben des Innenministeriums etwa 180 Anträge. Zu der Personensuche gebe es täglich etwa 45.000 Anfragen, die alle nur im dienstlichen Zusammenhang zulässig seien, hieß es. Die polizeilichen Auskunftssysteme mit einem Gesamtdatenbestand von etwa 18,5 Millionen Datensätzen seien „ein elementares Arbeitsmittel für die Polizei und unerlässlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger“.

          Wenn ein Verdacht aufkommt, dass Personendaten nicht aus dienstlichen Gründen abgefragt wurden, melden die betroffenen Dienststellen den Vorfall dem Hessischem Polizeipräsidium für Technik, wo eine technische Auswertung durchgeführt wird. Wird dort festgestellt, dass die Vorwürfe zutreffen, hat dies strafrechtliche Ermittlungen oder ein Disziplinarverfahren zur Folge.

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