Ende der „pandemischen Lage“ : Bouffier ist für Gesetzesänderung
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Masken vor dem Aus? Das Bundesinfektionsschutzgesetz hat die Maskenpflicht geregelt. Bild: Lucas Bäuml
Das Ende der „pandemischen Lage“ würde die Corona-Politik der Länder erschweren. Die Ministerpräsidenten denken deshalb über neue Wege nach – auch der hessische.
Was passiert, wenn die „epidemische Lage“ in Deutschland Ende November ausläuft? Eine mögliche Antwort auf diese Frage gibt der Vorschlag, mit dem der hessische Regierungschef Volker Bouffier (CDU) am Donnerstag in die Jahrestagung der Ministerpräsidenten gegangen ist. Wie der Sprecher der Landesregierung auf Anfrage erklärte, reagiert Bouffier damit auf einen Vorstoß des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU).
Der hatte zu Anfang der Woche im Kreise seiner Kollegen aus den Ländern darauf hingewiesen, dass das Robert-Koch-Institut das Risiko für geimpfte Personen inzwischen als moderat einstufe. Darum könne man den seit März 2020 andauernden Ausnahmezustand nun beenden. So würde eine inzwischen für viele Bürger zur Gewohnheit gewordene Übung beendet: Schon unmittelbar nach ihren Treffen mit der Bundeskanzlerin erklären die Regierungschefs der Länder in Pressekonferenzen und Fernsehauftritten, wie es im Kampf gegen das Virus weitergehen soll. Und die Kabinette erlassen wenig später ohne parlamentarische Debatten entsprechende Verordnungen.
Bundesinfektionsschutzgesetz ermöglicht den Bundesländern das Handeln
Ermöglicht wird dieses Verfahren durch das Bundesinfektionsschutzgesetz und darauf beruhenden Beschlüssen des Bundestages. Der hat zu Beginn der Corona-Krise eine „epidemische Lage nationaler Tragweite“ konstatiert und diese Feststellung in regelmäßigen Abständen erneuert. Der Beschluss, der aus Spahns Sicht der letzte dieser Art sein soll, gilt noch bis zum 25. November.
Er ermöglicht nicht nur dem Bundesgesundheitsminister, Maßnahmen gegen das Virus zu ergreifen, ohne jedes Mal das Parlament konsultieren zu müssen, sondern auch den Landesregierungen. Gleichzeitig wird auf diese Weise dafür gesorgt, dass wenigstens ein Grundbestand an Vorschriften, wie etwa die Maskenpflicht oder das Abstandsgebot überall im Land gelten.
Dass die „pandemische Lage“ am 25. November enden soll, kann Spahn lediglich anregen. Sein Vorschlag wird Wirklichkeit, wenn der neu gewählte Bundestag, der am 26. Oktober zu seiner ersten Sitzung zusammentritt, in dieser Sache einfach untätig bleibt. Dass eine Mehrheit der Abgeordneten den Beschluss gegenwärtig tatsächlich nicht verlängern will, ist die momentane Einschätzung in der Wiesbadener Staatskanzlei. Damit würde die Rechtsgrundlage für die bisherige in Bund und Ländern geübte Praxis der Verordnungen, die erst im Nachhinein durch die Parlamente geändert werden könnten, schlichtweg entfallen.
Söder gegen Ende der „pandemischen Lage“
Vor diesem Hintergrund spricht sich der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU), wie berichtet, seit Tagen öffentlich gegen das Ende der pandemischen Lage aus. Dann gebe es weder für das Testen in der Schule noch für Masken eine Rechtsgrundlage. In diesem Moment sei „nicht einfach Freedom Day, sondern dann gibt es keine Möglichkeit mehr. Ein Stück weit ist die Gesellschaft dann auch wehrlos“, meinte Söder am Donnerstag in einem Interview des Bayerischen Rundfunks. Dann müsse jeder einzelne selbst für seinen Schutz sorgen.
Bouffier wirbt hinter den Kulissen für einen eigenen Vorschlag. Dessen rechtlicher Ausgangspunkt besteht in der Ansicht, dass die Kabinette in den Ländern nach dem 25. November nur dann Verordnungen beschließen können, wenn der Landtag zuvor die „pandemische Lage“ festgestellt hat.
Ein solcher Beschluss ist allerdings problematisch. Weil der Bundestag die Situation inzwischen als weniger dramatisch einstuft, bedarf es einer besonderen Begründung, die plausibel sein muss. Auch voneinander abweichende Beurteilungen in den unterschiedlichen Bundesländern sind in einem solchen Fall programmiert. Damit entstünde der uneinheitliche „Flickenteppich“, der im bisherigen Verlauf der Pandemie immer wieder kritisiert wurde.
Bouffier für Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes
Bouffiers Vorschlag sieht nun vor, dass die Ministerpräsidenten die Abgeordneten in Berlin bitten, das Bundesinfektionsschutzgesetz so zu ändern, dass es den Ländern noch einmal erlaubt, eine Reihe von „Basismaßnahmen“ wie etwa Maskenpflicht und Abstandsgebot selbst in Verordnungen umzusetzen. Auf dieser neuen Grundlage könnten die Länder ihre Corona-Politik fortsetzen. Einzelheiten sollen in Königswinter besprochen werden. Hessen stehe mit dem Vorschlag nicht allein, sagte der Regierungssprecher.