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Zwei neue Gesetze in Hessen : Verbot von Schottergärten und schnellerer Mobilfunkausbau

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Neue Gärten dieser Art darf es künftig in Hessen nicht mehr geben. Bild: dpa

Der Landtag in Wiesbaden hat zwei neue Gesetze beschlossen: Neue Schottergärten sind in Hessen künftig nicht mehr erlaubt. Und der Ausbau des Mobilfunks soll beschleunigt werden.

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          Schottergärten sind in Hessen künftig verboten. „Schotter ist kein Lebensraum, weder für Pflanzen noch für Tiere“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne). Das Verbot ist Bestandteil der Novelle des hessischen Naturschutzgesetzes, die der Landtag in Wiesbaden am Donnerstag mit der schwarz-grünen Mehrheit verabschiedete. Die neue Regelung beziehe sich nicht auf bereits existierende Schottergärten. Die Gesetzesnovelle soll in den kommenden Wochen in Kraft treten.

          Mit strengeren Vorgaben für Außenbeleuchtungen soll das Gesetz nachtaktive Insekten nun besser schützen. Laut dem Umweltministerium ist Hessen „das erste Bundesland, das den Schutz der Nacht als Ziel seines Naturschutzes gesetzlich verankert“.

          Das Gesetz schaffe auch verbesserte Bedingungen für Lebensräume, die von den Folgen der Klimakrise wie Hitze und Dürren besonders betroffen seien und zugleich als Kohlenstoffspeicher eine wichtige Klimaschutzfunktion erfüllen: „Moore werden besser geschützt, Auen wiedervernässt und die Schaffung von Naturwäldern als CO2-Senke auf derzeit zehn Prozent der Staatswaldfläche wird gesetzlich verankert.“

          Naturschutzbund fehlen messbare Ziele

          Neu und bundesweit einmalig sei die Möglichkeit, Fördergebiete für den Artenschutz zu schaffen. Ministerin Hinz erklärte: „Somit können wir unsere Kräfte für bedrohte Arten auch außerhalb klassischer Schutzgebiete bündeln.“ Zugute kommen soll dies Arten wie etwa dem Feldhamster, der auf Äckern lebt.

          Die FDP-Opposition hatte schon früher kritisiert, das Gesetz richte sich gegen diejenigen Land- und Forstwirte und Flächeneigentümer, die sich für den Natur- und Artenschutz engagiert hätten. Die oppositionelle Linken-Fraktion betonte, dass Naturschutz kein Reparaturbetrieb für verfehlte Verkehrs-, Energie- und Industriepolitik sein könne. Die AfD-Opposition hatte das Gesetz als überflüssig bezeichnet.

          Laut dem Naturschutzbund (Nabu) dagegen werden viele Neuerungen „den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt voranbringen“. Jedoch wäre die Formulierung von mehr messbaren Zielen nötig, etwa „die verpflichtende Ausweisung von Wildnisgebieten auf zwei Prozent der Landesfläche und von Naturwäldern auf fünf Prozent der Waldfläche“.

          Der Hessische Waldbesitzerverband kritisierte, die Gesetzesnovelle vernachlässige die Interessen von Bauern und Waldeigentümern im ländlichen Raum. Es reihe sich ein in einen Reigen beschlossener Maßnahmen für weitreichende Nutzungseinschränkungen in Wald und Flur.

          Auch die Klimaliste Hessen urteilte: „Insbesondere für die Bevölkerung in den ländlichen Regionen bringt das neue Gesetz pauschale Einschränkungen für die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, Wiesen und Felder.“

          Mobilfunkausbau vereinfachen

          Am Donnerstagabend hat der hessische Landtag zudem im Kampf gegen schlechten Handyempfang in manchen Regionen Erleichterungen für den Mobilfunkausbau beschlossen. „Gerade von den Vereinfachungen im Genehmigungsbereich erwarten wir einen spürbaren Schub für den weiteren Ausbau und gleichzeitig Erleichterungen für unsere Verwaltungen“, erklärte der Grünen-Abgeordnete Torsten Leveringhaus am Donnerstagabend in Wiesbaden mit Blick auf das neue Gesetz zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus. Dieses wurde mit schwarz-grüner Mehrheit verabschiedet.

          Der CDU-Parlamentarier Hartmut Honka betonte, gemeinsam mit den Netzbetreibern solle weiter daran gearbeitet werden, die letzten Funklöcher in Hessen zu schließen und die Netzqualität zu erhöhen. Mit dem neuen Gesetz solle es Vereinfachungen geben – etwa die „Reduzierung von Abstandsflächen von Antennenanlagen im Außenbereich oder die Abschaffung von Anbauverboten entlang von Kreis- und Landesstraßen“.

          Bijan Kaffenberger von der SPD-Opposition kritisierte: „CDU und Grüne beharren grundlos auf einer genehmigungsfreien Mobilfunkmasthöhe von 15 Metern im Gegensatz zu den von uns geforderten 20 Metern.“ Höhere Masten können den Handyempfang verbessern, aber in den Augen von Kritikern auch mehr die Landschaft verschandeln.

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