Hotline und Website überlastet : Ein Impftermin nach sieben Stunden in der Warteschleife
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Hotspot ist weiter der Landkreis Fulda mit 333 vor dem Kreis Limburg-Weilburg mit 273 und dem Vogelsberg mit 264. Es folgen der Landkreis Gießen mit 237 und der Kreis Hersfeld-Rotenburg, der über Nacht die Schwelle von 200 überschritten hat und nun ebenfalls auf der schwarzen Warnstufe nach dem Eskalationskonzept des Landes liegt (siehe Grafik).
Menschen in Hessen über 80 Jahre können sich von diesem Dienstag an einen Impftermin sichern, sie sollen vom 19. Januar an die erste Spritze gegen das Coronavirus bekommen. „Nach wie vor ist eine hohe Anzahl an Übertragungen in der Bevölkerung in Deutschland zu beobachten. Das RKI schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als sehr hoch ein“, hebt das Institut weiter hervor.
In den Kreisen Gießen und Limburg-Weilburg müssen die Menschen fortan den beschränkten Aktionsradius von 15 Kilometern beachten. Denn in beiden Kreisen liegt die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz seit Tagen über der kritischen Marke 200. Wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelhessen sagte, haben die Ordnungshüter noch keine Verstöße gegen die 15-Kilometer-Regel festgestellt. Anders verhalte es sich mit Blick auf die Einhaltung der Ausgangssperre. Immer wieder verstießen Personen im Landkreis Gießen dagegen und müssten deshalb Bußgelder zahlen.
Im Landkreis Gießen haben Menschen in Gesprächen mit der F.A.Z. überwiegend Verständnis für die neue Vorgabe gezeigt, einige verwiesen aber darauf, in sehr ländlichen Gebieten sei die Bewegungsfreiheit zu stark eingeschränkt. Im Vogelsberg greift die 15-Kilometer-Regel zusätzlich zu den nächtlichen Ausgangssperren und den ganztägigen öffentlichen Alkoholverboten frühestens von Mittwoch an.
Auch der Landkreis Fulda führt die 15-Kilometer-Regel nach erstem Zögern ein: „Das Ziel dieser Allgemeinverfügung ist es nicht, alltägliche Lebensabläufe unserer Bürgerinnen und Bürger zu reglementieren“, erklärte der Landrat des Landkreises Fulda, Bernd Woide (CDU). Vielmehr solle verhindert werden, dass der Kreis zum Hotspot für überregionale touristische Aktivitäten werde. „Die Allgemeinverfügung ist dabei ein Aspekt, der entscheidende ist nach wie vor die Sperrung einer Vielzahl von Parkplätzen und Zufahrtsstraßen am Wochenende in der Rhön.“
Die 15-Kilometer-Regel gelte nicht nur für Bürger aus dem Landkreis, sondern „für alle Personen, die tagestouristische Ausflüge im oder in den Landkreis Fulda unternehmen“, hieß es in der Mitteilung. Um die Einhaltung zu überprüfen, werde es stichprobenartige Kontrollen geben. Gesundheitsdezernent Frederick Schmitt lässt zu den Ursachen der hohen Inzidenz wissen, „dass die überwiegende Zahl der Ansteckungen zumeist im privaten Umfeld beziehungsweise sehr häufig im selben Haushalt erfolgt ist“.
Hessen über 80 Jahre sollen vom 19. Januar an geimpft werden und können sich von diesem Dienstag an einen Termin sichern. Zudem verschickt das Land an Menschen über 60 Jahre bald Gutscheine für FFP2-Masken. In den Genuss kommen auch Jüngere mit chronischen Erkrankungen. Rund 168.800 der insgesamt 310.700 pflegebedürftigen Personen sind 80 Jahre oder älter. 127.400 Pflegebedürftige ab 80 Jahren lebten nicht in Pflegeeinrichtungen, wie das Statistische Landesamt mitteilte.