Gesetzesänderung greift : 1500 Verfahren wegen Gewalt oder Widerstand gegen Beamte
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Angriffsziel: Zuletzt sahen sich Polizisten in Frankfurt am Wochenende gewalttätigen Personen gegenüber. Bild: dpa
In Hessen sind in diesem Jahr bisher etwa 1500 Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Polizisten oder andere Beamte eingeleitet worden. 25 Anklagen endeten bis Mitte September mit Geld- oder Freiheitsstrafen.
Angriffe oder Widerstand gegen Polizisten, Gerichtsvollzieher und Gefängnispersonal: Bis Mitte September sind in Hessen in diesem Jahr deshalb knapp 1500 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Dies geht aus einer Antwort des hessischen Justizministeriums auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Alexander Bauer hervor.
In den Jahren 2018 und 2019 waren es insgesamt 1897 beziehungsweise 2033 Verfahren. Erfasst werden neben tätlichen Angriffen seit einer Gesetzesänderung 2018 auch Widerstandshandlungen. Zuletzt sahen sich Polizisten in Frankfurt am Wochenende gewalttätigen Personen gegenüber.
Anklage in 316 Fällen
Ermittlungen zu solchen Fällen in Hessen mündeten 2020 in 316 Fällen in Anklagen und in 159 Fällen in Anträgen auf Strafbefehle. 25 Anklagen endeten bis Mitte September mit Verurteilungen zu Geld- oder Freiheitsstrafen. Bei den Strafbefehlen hatten dem Justizministerium zufolge 71 juristische Konsequenzen, in einem Fall auch mit einer Freiheitsstrafe. 431 Verfahren wurden eingestellt.
In seiner Antwort listete das Ministerium Verfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen die Paragrafen 113 bis 115 des Strafgesetzbuches auf. Bei solchen Straftaten können in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden.