Rechtsgutachten : Noten für Gendern in bestimmten Fällen zulässig
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Für die einen korrekt, für die anderen absurd: Die „geschlechtergerechte Sprache“ bleibt umstritten. Bild: dpa
Ein Student der Uni Kassel hatte sich beklagt, dass ihm wegen Gebrauch des generischen Maskulinums Punkte abgezogen worden seien. Die Hochschule bestellte ein Gutachten zum Gendern - jetzt liegt es vor.
Unter bestimmten Bedingungen kann es erlaubt sein, in Prüfungen den Gebrauch „geschlechtergerechter Sprache“ zu benoten. Dies steht in einem Gutachten, das die Uni Kassel in Auftrag gegeben hat. Verfasst hat es der Staats- und Verwaltungsrechtler Michael Sachs, ehemaliger Co-Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht der Universität Köln.
Anlass für die Expertise war die Diskussion um einen mutmaßlichen Fall von Punktabzug wegen unkorrekten Genderns an der Kasseler Hochschule. Der Student Lukas Honemann hatte öffentlich beklagt, er habe wegen Gebrauchs des generischen Maskulinums in einer Studienarbeit im Wintersemester 2018/19 eine schlechtere Note bekommen. Honemann, Mitglied der Jungen Union, studierte für das Lehramt an Gymnasien.
Als allgemeines Notenkriterium unzulässig
Wie die Universität am Mittwoch mitteilte, lehnt Sachs es in seinem Gutachten ab, “geschlechtergerechte Sprache“ als ein weiteres allgemeines formales Kriterium für Prüfungsnoten heranzuziehen. Er begründet dies damit, dass die Regeln für das Gendern nicht in gleicher Weise allgemein anerkannt seien wie Grammatik und Rechtschreibung. Allerdings könnten Dozenten unabhängig von formalen Regelungen etwa in einer Prüfungsordnung den Gebrauch von Gendersprache zu einem gewissen Anteil bei der Bewertung berücksichtigen. Voraussetzung sei, dass es einen hinreichenden fachlichen oder berufsqualifizierenden Bezug zur konkreten Prüfung gebe.
Sachs hebt hervor, dass eine solche spezifische Benotung nicht willkürlich ausfallen dürfe. Sofern hierüber keine letzte Klarheit bestehe, müsse der „Antwortspielraum des Prüflings“ respektiert werden, dem ein abweichender Sprachgebrauch nicht zum Nachteil gereichen dürfe. Auch sei generell der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, so der Professor.
„Generalisierende Aussagen schwer zu treffen“
Die Uni Kassel sieht dadurch nach eigenen Angaben frühere Einschätzungen bestätigt, dass eine Berücksichtigung „gendergerechter Sprache“ nach derzeit geltender Rechtslage im Einzelfall mit der fachlichen Einschätzung der Lehrenden begründbar sei. Gleichzeitig belegten die differenzierten Feststellungen des Gutachtens aber, dass generalisierende Aussagen schwer zu treffen seien. Die Universität habe zuvor einen allgemeinen Hinweis gegeben, dass die Verwendung „geschlechtergerechter Sprache“ als Kriterium bei Prüfungen im Rahmen der Lehrfreiheit beim Beachten des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig sei. Nachdem die rechtlichen Unsicherheiten erkennbar geworden seien, habe man den Hinweis ausgesetzt und das Gutachten in Auftrag gegeben.