Früherer EBS-Präsident : Jahns könnte wieder vor Gericht stehen
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Verhandlungsfähig: Christopher Jahns, früherer Chef der Privat-Uni EBS, hier in seinen Arbeitsräumen bei Mindspace in Berlin Bild: Matthias Lüdecke
Christopher Jahns ist verhandlungsfähig. So steht es in einem neuen Gutachten. Der ehemalige Präsident der Privat-Hochschule EBS in Wiesbaden könnte wieder vor dem Richter erscheinen.
Der Untreue-Prozess gegen den früheren Präsidenten der EBS-Universität für Wirtschaft und Recht, Christopher Jahns, könnte wiederaufgenommen werden. Nach Angaben des Vizepräsidenten des Wiesbadener Landgerichts, Wolfram Simon, liegt der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer ein Gutachten vor, dem zufolge Jahns wieder verhandlungsfähig ist. Simon bestätigte damit einen Bericht der „Bild“-Zeitung. Das Verfahren gegen Jahns war 2014 vorläufig eingestellt worden, weil er unter schweren Depressionen litt.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Wirtschaftswissenschaftler unter anderem vorgeworfen, die Firma Brain Net, an der Jahns beteiligt war, habe der EBS Rechnungen über 180,000 Euro geschickt, ohne dafür Gegenleistungen erbracht zu haben. Jahns weist dies zurück. Die Ermittlungen gegen den damaligen Hochschulpräsidenten waren 2011 bekanntgeworden. Ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Jahns und andere Beschuldigte wegen mutmaßlicher Zweckentfremdung von Steuergeldern hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Ende vergangenen Jahres eingestellt.
„Keine höchste Priorität“
Gerichts-Vizepräsident Simon wollte sich auf Anfrage nicht zum Inhalt des jetzt vorliegenden Gutachtens äußern. „Nun muss sich die Strafkammer Gedanken darüber machen, wie sie damit umgeht“, sagte er. Die Kammer habe eine neue Vorsitzende bekommen und sei durch andere komplexe Verfahren stark belastet. Da Jahns nicht in Untersuchungshaft sitze, habe sein Fall „keine höchste Priorität“. Denkbar sei entweder, dass die Kammer nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren endgültig einstelle oder dass die Vorsitzende nach Rücksprache mit ihren Richterkollegen einen neuen Verhandlungstermin ansetze. Grundsätzlich könne sich eine sehr lange Verfahrensdauer strafmildernd auswirken, wenn sie von der Justiz zu verantworten sei, so Simon weiter. In diesem Fall sehe er ein solches Verschulden aber nicht.
Jahns’ Sprecher Dirk Metz teilte mit, die Verteidigung habe gegenüber dem Gericht zum Gesundheitszustand des Professors Stellung genommen. Gleichzeitig habe sie vorgeschlagen, mit Gericht und Staatsanwaltschaft den Verfahrensstand zu erörtern und darüber zu sprechen, wie das Verfahren erledigt werden könne. Der Vorwurf, dass es für die Honorarzahlungen an Brain Net keine Gegenleistungen gegeben habe, sei widerlegt, äußerte Metz. Zudem habe die EBS schon vor längerem gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft erklärt, ihr sei kein Schaden entstanden und sie habe daher kein Interesse an einer Fortsetzung des Verfahrens gegen Jahns.