Um diesen Facebook-Post geht es: Die Grünen sollen unzulässig mit Mitteln der Landtags-Fraktion geworben haben. Bild: Facebook
Den hessischen Grünen wird vorgeworfen, Steuergelder unrechtmäßig für einen Facebook-Post verwendet zu haben. Die Grünen begegnen dem Vorwurf unzulässiger Wahlwerbung mit dem Hinweis, alles „völlig korrekt gekennzeichnet und abgerechnet“ zu haben.
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Die Unterstützung des Citybahn-Projekts in Wiesbaden könnte für die Fraktion der Grünen im Hessischen Landtag ein Nachspiel haben. Beim Landesrechnungshof ist ein Schreiben eingegangen, dem zufolge die Fraktion Facebook-Werbung für die Citybahn bezahlt haben soll. Konkret geht es unter anderem um einen Post mit dem Text „Zurück in die Zukunft. Am 1.November Ja zur Citybahn“, der den Hinweis „Gesponsert. Finanziert von Bündnis90/Die Grünen im Hessischen Landtag“ getragen hat. Der Post war damit einer kommerziellen Anzeige eines Unternehmens vergleichbar und musste auch bezahlt werden.
Der Rechnungshof soll nun nicht nur prüfen, ob Fraktions- und damit Steuermittel unzulässig verwendet wurden, sondern auch ob die Personalkosten für den gemeinsamen Facebook-Auftritt von Fraktion und Partei der Grünen sauber getrennt werden.
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