F.A.Z. exklusiv : Teilerfolg vor Gericht für früheren Rathauschef von Eschborn
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Teilerfolg vor Gericht: Mathias Geiger, ehemaliger Eschborner Bürgermeister Bild: Wolfgang Eilmes
Das Urteil gegen den früheren Eschborner Bürgermeister Geiger wegen des Verrats von Steuergeheimnissen ist aus Sicht des BGH rechtsfehlerhaft. Nun landet der Fall wieder in Frankfurt vor Gericht.
Der Bundesgerichtshof hat nach Informationen der F.A.Z. das Urteil gegen den früheren Bürgermeister von Eschborn, Mathias Geiger (FDP), zum Teil aufgehoben und den Fall zur abermaligen Verhandlung an das Frankfurter Landgericht zurückverwiesen. Wie Geigers Anwalt, Ulrich Endres, weiter mitteilte, rügte der Strafsenat, die Verurteilung wegen des Verrats von Steuergeheimnissen sei rechtsfehlerhaft erfolgt; hingegen bestätigte er den Schuldspruch wegen Geheimnisverrats.
Eine Strafkammer des Landgerichts hatte Geiger zu Ende November in der „Spitzelaffäre“ zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt, von denen wegen des „rechtswidrigen langen Verfahrens“ ein Drittel als verbüßt gelte; Geiger sollte daher noch etwas mehr als 20.000 Euro zahlen.
Nachts im Büro seines Vorgängers
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Geiger, damals noch Erster Stadtrat, zwischen 2012 und 2014 abends und nachts im Büro seines Vorgängers als Rathauschef, Wilhelm Speckhardt (CDU) und in anderen Dienstzimmern Unterlagen fotografierte; darunter waren auch Steuerunterlagen von Unternehmen.
Geiger war im Herbst abermals für das Amt des Bürgermeisters angetreten, verlor aber die Wahl mit 45,7 Prozent gegen Adnan Shaikh (CDU/50,2 Prozent). Geigers Anwalt hält es für möglich, dass das Verfahren nun gegen eine Geldauflage eingestellt wird.