Streit um ungeahnte Kosten : Dutzende Klagen von Flüchtlingspaten noch offen
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Streitfall: Wie lange müssen Flüchtlingspaten für Kosten aufkommen, die Schützlinge verursachen? Bild: dpa
Sie wollten Flüchtlingen 2015 kurzzeitig helfen und übernahmen Bürgschaften. Nun wollen Jobcenter weiter Geld von ihnen - dagegen wehren sich Dutzende Flüchtlingspaten. In den Prozessen geht es letztlich um eine bestimmte Frage.
Mehr als ein Jahr nach der ersten Verhandlung von Klagen sogenannter Flüchtlingspaten sind am Verwaltungsgericht Gießen noch rund 60 Verfahren offen. „Bislang wurden etwa 35 Klagen von 20 Klägern entschieden“, teilte eine Sprecherin mit. Die Verfahren drehen sich im Kern um die Frage, wie lange die Paten für den Unterhalt von Flüchtlingen aufkommen müssen. Konkret wendet sich ein Großteil der Kläger gegen Zahlungsaufforderungen von Jobcentern.
Die Urteile der Richter fielen seit der ersten Entscheidung im Jahr 2017 unterschiedlich aus, nur teilweise hatten die Paten Erfolg. Das hänge damit zusammen, dass die Helfer ihre Verpflichtungserklärungen unterschiedlich formuliert hätten, erläuterte die Justiz-Sprecherin.
Verpflichtungserklärungen
Einige der Kläger gehören zu Flüchtlingshelfern aus Mittelhessen, die im Jahr 2015 Bürgschaften - die sogenannten Verpflichtungserklärungen - für syrische Asylsuchende übernommen hatten. Dadurch konnten diese das Bürgerkriegsland verlassen und zu Verwandten in die Bundesrepublik kommen. Mit ihrer Unterschrift verpflichteten sich die Helfer, eine Weile für den Unterhalt der Menschen aufzukommen - sollten das aber nach eigener Aussage länger tun als vom Land zunächst angegeben. Zum fraglichen Zeitpunkt gab es unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Laufzeit der Bürgschaften.
Der Gerichtssprecherin zufolge haben viele Kläger Berufung gegen die Entscheidungen der Gießener Richter eingelegt. Damit muss sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel mit den Fällen befassen.