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Dannenröder Forst : A-49-Gegner werfen Polizei übertriebene Gewalt vor

  • -Aktualisiert am

Der Protest im Dannenröder Forst: Die Demonstranten werfen der Polizei Gewalt vor. Bild: dpa

Die Gegner des A-49-Ausbaus üben schwere Kritik am Großeinsatz gegen die Waldbesetzer. Der BUND untermauert die Kritik am grünen Verkehrsminister gestützt auf eine Urteilsbegründung. Staatsanwälte ermitteln derweil nach dem Einsturz eines Gestells wegen versuchter Tötung.

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          Die mit Spannung erwartete schriftliche Begründung des Urteils, mit dem das Bundesverwaltungsgericht im Juni letztinstanzlich die Klage des BUND gegen den Weiterbau der A 49 bei Homberg/Ohm abgewiesen hat, liegt endlich vor. Nach der Auswertung kommt der BUND zu dem Ergebnis, dass der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Die Grünen), anders als von ihm behauptet, sehr wohl die Rodungen im Dannenröder Wald hätte stoppen können. Das hessische Verkehrsministerium geht aber weiterhin davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss für den umstrittenen Weiterbau der A49 gültig ist, wie es am Nachmittag mitteilte.

          Das Leipziger Gericht habe in seinem Urteil ausdrücklich festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig sei, weil Verstöße gegen verfahrensrechtliche Vorgaben des nationalen und europäischen Wasserrechts festgestellt wurden, führen die Naturschützer aus. Die Klage sei nur deswegen abgewiesen und das Land Hessen nicht dazu verurteilt, den Planfeststellungsbeschluss außer Vollzug zu setzen, weil der BUND dies nach Auffassung der Richter im vorliegenden Fall nicht beanspruchen könne.

          „Hieraus folgt aber nicht, dass das Ministerium nicht befugt wäre, aufgrund der festgestellten Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung deren Vollzug auszusetzen und die rechtswidrig unterlassenen Prüfungen der Auswirkungen auf das Grundwasser nachzuholen“, sagte der BUND-Landesvorsitzende Jörg Nitsch. „Es darf wohl von Verkehrsminister Al-Wazir erwartet werden, dass er einen gerichtlich für rechtswidrig befundenen Planfeststellungsbeschluss nicht durchführen lässt, ohne das zur Fehlerheilung vorgesehene gesetzliche Verfahren durchzuführen.“

          Fehlende Beteiligung der Öffentlichkeit

          Nach seiner Auffassung hätte der hessische Verkehrsminister nicht nur das für die Mängelheilung nötige Planergänzungsverfahren anordnen können, sondern müssen. Es sei unverständlich, dass das Ministerium keinerlei Aktivitäten in diese Richtung durchführe und sich auf ein offenkundig unzureichendes neues Gutachten der Autobahnplaner verlasse, dieses aber nicht in den gesetzlich vorgesehenen Verfahren zur Prüfung stelle.

          In der vom Bundesverwaltungsgericht darüber hinaus festgestellten fehlenden Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit europäischem Wasserrecht sieht der BUND einen weiteren rechtlichen Mangel.

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          „Baurecht heißt nicht Baupflicht. Im Gegenteil. Auch bestehendes Baurecht muss ausgesetzt werden bis etwaige materielle Mängel im Wasserrecht behoben sind“, sagte Nitsch. „Wir fordern den hessischen Verkehrsminister auf, die Rodungsarbeiten im Dannenröder Wald sofort zu stoppen und ein Planergänzungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung einzuleiten, in dem geprüft werden kann, ob und in welchem Umfang die stattfindende Rodung sich negativ für den Gewässerschutz auswirkt.“

          Polizei weist Gewalt-Vorwürfe zurück

          Derweil haben die Gegner des umstrittenen Weiterbaus der Autobahn 49 in Mittelhessen ihre Kritik am Polizei-Großeinsatz im Dannenröder Forst und ihre Forderung nach einem Rodungsstopp erneuert. Bei einer via Twitter übertragenen Pressekonferenz erhoben die Aktivisten schwere Vorwürfe gegen die Einsatzkräfte: Wiederholt hätten diese im Zusammenhang mit der Räumung von Baumhäusern und Barrikaden in dem Waldstück Gewalt angewendet und Menschenleben gefährdet. Einer der Redner sagte, er habe in den vergangenen Tagen erlebt, wie Aktivisten ins Gesicht geschlagen und Menschen ohne Ankündigung, „mit gezücktem Schlagstock“ und unter Drohungen durch den Wald gejagt worden seien.

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