Staatsgerichtshof erklärt Corona-Sondervermögen für verfassungswidrig
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Der Staatsgerichtshof bremst das Land: Das Corona-Sondervermögen in Hessen ist verfassungswidrig. Bild: dpa
Mit einem milliardenschweren Paket will das Land Hessen die Folgen der Corona-Krise abfedern. Doch die Konstruktion hält nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundeslandes statt.
Das Sondervermögen zur finanziellen Bewältigung der Corona-Krise verstößt gegen die hessische Verfassung. Das hat der Staatsgerichtshof entschieden. Gegen heftige Proteste aus den Reihen der Opposition hatte die schwarz-grüne Koalition im Landtag die Regierung im Sommer des vergangenen Jahres ermächtigt, Darlehen in einer Höhe von bis zu zwölf Milliarden Euro aufzunehmen.
Die Fraktionen von SPD und FDP sowie die Abgeordneten der AfD waren dagegen mit zwei unterschiedlichen Anträgen vor den Staatsgerichtshof gezogen. Dessen Präsident Roman Poseck sowie zwei Berichterstatter erläuterten Kläger und Beklagten ihre Entscheidung am Mittwoch. Sie bekräftigt die deutliche Kritik, die das Gericht schon in der mündlichen Verhandlung Mitte Juli zum Ausdruck gebracht hatte.
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