Corona-Lockdown für Gaststätte : Gericht lehnt Eilantrag von Gastronomin ab
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Die Stühle bleiben auf den Tischen: Ein Eilantrag einer Wirtin aus Rüsselsheim ist erfolglos. Bild: Frank Röth
Gaststätten in Hessen müssen geschlossen bleiben: Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel wies einen Eilantrag ab. Auch die Maskenpflicht für Schüler ist bestätigt.
Restaurants, Kneipen und Bars müssen bis Ende November in Hessen geschlossen bleiben. Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies am Freitag den Eilantrag einer Restaurantbesitzerin aus Rüsselsheim gegen die entsprechende Landesverordnung ab. Die Geschäftsfrau sieht sich durch das Bewirtungsverbot in ihren Grundrechten verletzt. Das Gericht teilt vor allem nicht die Ansicht, in den Gastronomiebetrieben bestehe nachweislich kein hohes Infektionsrisiko. Dagegen spreche schon die Tatsache, dass inzwischen zu einem hohen Anteil nicht nachvollzogen werden könne, von wem die Ansteckungskette ausging. Außerdem verweisen die Richter auf eine Studie der Universität Stanford, der zufolge Fitnessstudios, Cafés und eben Restaurants zu sogenannten Superspreader-Orten gehörten.
Die Schließung der Lokale ist aus Sicht des VGH zum Schutz von Leib und Leben und für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens notwendig. Angesichts der Befristung, der Hilfsprogramme und der Möglichkeit, Speisen und Getränke auszuliefern und abholen zu lassen, sei auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt, heißt es weiter zur Begründung des unanfechtbaren Beschlusses.
Maskenpflicht bestätigt
Das Wiesbadener Verwaltungsgericht bestätigte die Maskenpflicht auch für Grundschüler. Geklagt gegen die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt hatten die Eltern eines Erstklässlers. Sie wandten sich gegen die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Präsenzunterricht auch für die Jahrgangsstufen eins bis vier. Die Kammer hält nach „summarischer Prüfung“ die Maskenpflicht jedoch für rechtmäßig. Die Kommunen dürften über die Landesverordnung hinausgehende Beschränkungen anordnen. Wiesbaden habe mit seiner Sieben-Tage-Inzidenz nach dem Eskalationskonzept des Landes Hessen die höchste Stufe erreicht (am Freitag lag sie bei 210).
Die von Kindern ausgehende Ansteckungsgefahr könne „nicht als gering eingestuft“ werden. Die Maskenpflicht sei auch für Erstklässler „verhältnismäßig“, weil Masken ein „wirksames und geeignetes Mittel“ seien, um die Weiterverbreitung des Virus in den Schulen und aus den Schulen heraus in die Bevölkerung zu verhindern. Die Beschwerde gegen den Eilbeschluss ließ das Gericht zu.
Die Zahl der registrierten Neuinfektionen in Hessen gab das Sozialministerium für Freitag mit 1684 an; am Vortag hatte der Wert 1905 betragen. Bisher haben sich die Restriktionen des öffentlichen Lebens in den beiden „Hotspots“ Offenbach und Frankfurt nicht auf die stark beachtete Inzidenz, die Summe der Neuinfektionen binnen einer Woche je 100.000 Einwohner, ausgewirkt. Sowohl in Offenbach (334 nach 316) und Frankfurt (290 nach 273) ist der Wert gestiegen. Auf Landesebene liegt er relativ stabil bei 174.