800 Impfverweigerer überprüft : Wiesbaden erteilt Tätigkeitsverbot „als letztes Mittel“ in acht Fällen
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In acht Fällen wurde ein Tätigkeitsverbot für Impfverweigerer ausgesprochen. Bild: dpa
Wiesbaden zieht eine gemischte Bilanz der Corona-Impfpflicht. Tätigkeitsverbote wurden in der hessischen Landeshauptstadt sehr selten ausgesprochen.
Die vor einem Jahr vom Bund beschlossene Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen läuft Ende Dezember aus, weil die aktuell vorherrschenden Corona-Varianten trotz Impfung oder Genesung eine Infektion auslösen können. Gesundheitsdezernent und Bürgermeister Oliver Franz (CDU) hat zum Erfolg der Impflicht eine kommunale Bilanz vorgelegt. Demnach haben die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes in mehr als 800 Fällen kontrollieren und prüfen müssen.
Die Impfpflicht war im Dezember 2021 zur Stärkung der Impfprävention im Infektionsschutzgesetz verankert worden. Damit waren die Krankenhäuser sowie stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtet worden, fehlende oder zweifelhafte Nachweise ihrer Mitarbeiter über eine Impfung gegen das Coronavirus an das Gesundheitsamt zu melden. Die Gesundheitsämter waren zuvor mit der Kontrolle der Immunitätsnachweise sowie dem Vollzug der Corona-Impfpflicht beauftragt worden. In Wiesbaden kamen daraufhin 806 Verdachtsmeldungen aus 273 öffentlichen und privaten Einrichtungen und Gesundheitsunternehmen, die auf Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen waren. Das Gesundheitsamt spricht von „häufig komplexen Einzelfallentscheidungen“, die mit „großer Gewissenhaftigkeit“ getroffen worden seien.
Kaum zusätzliche Impfungen durch Impfpflicht
Vor der Verhängung gesetzlich vorgeschriebener Sanktionen habe es einen direkten Kontakt zu den jeweils gemeldeten Personen und das Angebot eines persönlichen Impfberatungsgesprächs gegeben. Nach der individuellen Beurteilung jedes einzelnen Falls habe in vielen Fällen die Anordnung von milderen Konsequenzen wie einer Maskentrage- und täglichen Testpflicht genügt. In acht Fällen habe jedoch „als letztes Mittel“ ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden müssen. In jedem Einzelfall sei sorgsam abgewogen worden, ob der Betrieb der jeweiligen Einrichtung habe aufrechterhalten werden können. Die Sicherstellung der Grundversorgung der Patienten oder Bewohner sei vom Gesundheitsamt berücksichtigt und mit dem Arbeitgeber evaluiert worden.
Allerdings sei die Zahl der Personen, die sich wegen der Impfpflicht doch noch zu einer Immunisierung entschlossen hätten, „bedauerlicherweise gering“, gibt Franz zu. Er zieht dennoch ein positives Fazit der „bürokratischen Mammutaufgabe“ Impfpflicht und der Kontrolle durch die Gesundheitsbehörde. Dass das Bundesgesundheitsministerium die Lage neu bewerte und von einer Verlängerung der Corona-Impfpflicht absehe, „stimmt uns als Stadtverwaltung zufrieden“.
Das bislang für die Durchsetzung der Impfpflicht verantwortliche Team widme sich nun dem seit März 2020 gültigen Masernschutzgesetz. Zu dessen Durchsetzung bedürfe es „einer vergleichbaren Herangehensweise und ähnlich hohem Aufwand“. Das Gesetz gelte für alle Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder dort tätig sind, sowie für die Mitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften, Arztpraxen und Krankenhäusern. Bislang seien dem Gesundheitsamt schon knapp 3000 Fälle gemeldet worden, wobei noch längst nicht alle Einrichtungen reagiert hätten.