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Bußgeld-Bilanz : Raser bringen Rekordsumme

  • -Aktualisiert am

Im Blitzlicht: Der häufigste Grund für Verkehrsanzeigen sind Tempoverstöße. Bild: Marcus Kaufhold

88,6 Millionen Euro haben Verkehrssünder im vergangenen Jahr an Bußgeldern in die hessische Landeskasse entrichtet – mehr als je zuvor. Grund ist eine Verschärfung des Bußgeldkatalogs.

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          Die Einführung eines verschärften Bußgeldkatalogs im November 2021 hat dem Landeshaushalt in Hessen deutlich mehr Einnahmen beschert. Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes in Kassel verzeichnete mit 88,6 Millionen Euro im vergangenen Jahr im Vergleich zum Jahr davor ein Plus von rund 22,3 Millionen Euro (plus 33,6 Prozent). Das ist nach Angaben des Kasseler Regierungspräsidenten Mark Weinmeister (CDU) ein Rekordwert, sowohl was die Gesamtsumme als auch was den Anstieg im Vergleich zum Vorjahr betreffe. Die Steigerung sei maßgeblich auf die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung zurückzuführen, teilte die Bußgeldstelle am Mittwoch in einer Pressekonferenz mit.

          Ralf Euler
          Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

          Da in der neuen Verordnung viele der sogenannten geringfügigen Ordnungswidrigkeiten zu schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten hochgestuft worden seien, beobachte die Behörde erwartungsgemäß einen Rückgang von Anzeigen wegen geringfügiger Verstöße und einen Anstieg der Anzeigen, die auf schwerwiegende Verstöße zurückgingen, berichtete Weinmeister (CDU). Landesweit habe die am Regierungspräsidium angesiedelte Zentrale Bußgeldstelle im vergangenen Jahr rund 1,27 Millionen Verkehrsanzeigen bearbeitet, rund 77.000 weniger als im Jahr zuvor (minus 5,7 Prozent). Der Anteil der schwerwiegenden Verkehrsverstöße stieg dabei von 33 auf 53 Prozent – in absoluten Zahlen von rund 446.000 auf 667.000.

          Häufigster Grund sind Tempoverstöße

          Zu den geringfügigen Ordnungswidrigkeiten zählen Sanktionen bis einschließlich 55 Euro, zu den schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten jene von 60 Euro an. Nach dem neuen Bußgeldkatalog wird etwa das Parken auf Gehwegen, Radwegen und auf Fahrradstraßen mit Gefährdung als eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit eingestuft – und kostet 80 Euro. Wer jedoch mit seinem Auto auf einem Geh- oder Radweg nur hält, begeht eine geringfügige Ordnungswidrigkeit und muss ein Verwarngeld von 50 Euro zahlen.

          Häufigster Grund für Anzeigen sind der Statistik zufolge Tempoverstöße. Rund 67 Prozent seien auf zu schnelles Fahren zurückzuführen. Am zweithäufigsten gab es laut Statistik Anzeigen wegen Halte- und Parkverstößen (17 Prozent). Am dritthäufigsten wurden Anzeigen infolge von Verkehrsunfällen (5,8 Prozent) erstattet. Beim Alter der ermittelten Verkehrssünder sind nach Angaben des kommissarischen Leiters der Zentralen Bußgeldstelle, Christian Herr, keine Auffälligkeiten feststellbar. Weder besonders alte noch besonders junge Menschen tauchten in der Statistik außergewöhnlich häufig auf.

          Die Zentrale Bußgeldstelle erließ im Jahr 2022 knapp 494.000 Bußgeldbescheide, davon rund 26.100 mit Fahrverbot. In 5,4 Prozent der Fälle wurde Einspruch eingelegt. Abgeschlossen wurden circa 1,4 Millionen Verfahren; rund 263.000 mussten eingestellt werden, weil der Verantwortliche nicht ermittelbar war.

          Fehlverhalten annehmen und ändern

          Rund 165.000 im Ausland wohnende Verkehrsteilnehmer, die in Hessen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderer schwerwiegender Verstöße aufgefallen waren, wurden von der Zentralen Bußgeldstelle angeschrieben und in ihrer Landessprache auf die Möglichkeit hingewiesen, die auf sie zukommende Geldbuße bereits vorab zu zahlen. Die Zahlungsmoral der ausländischen Verkehrssünder sei hoch, heißt es in Kassel, nehme aber ab, je weiter östlich in Europa die Herkunftsländer lägen. Den größten ausländischen Anteil an Verkehrsverstößen in Hessen haben naturgemäß die Bewohner der Nachbarländer Polen und Niederlande.

          Bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gehe es nicht darum, die Bürger zur Kasse zu bitten, äußerte Regierungspräsident Weinmeister. „Wir machen das nicht, um den Landeshaushalt zu sanieren.“ Ziel sei es vielmehr, Menschen dazu zu bewegen, über ihr Fehlverhalten nachzudenken und es zu ändern.

          Außer der Zentralen Bußgeldstelle sind auch die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden zuständig für die Bearbeitung von Verfahren, die geringfügige Verstöße mit einem Verwarngeld von 55 Euro oder weniger betreffen. Da einige Kommunen ihre Verkehrsüberwachung selbst betreiben und Verstöße ahnden, bilden die von der Zentralstelle vorgelegten Zahlen nicht das gesamte Geschehen in Hessen ab. Eine vollständige landesweite Statistik gibt es nicht. Verstöße auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt etwa gehen nicht in die Bilanz ein. Allein in der Mainmetropole werden jährlich mehr als zehn Millionen Euro von Verkehrssündern eingenommen.

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