Nach Patt in Stichwahl : Bürgermeister soll ausgelost werden
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Wer zieht das Bürgermeisteramt: In Ahnatal entscheidet eine Auslosung. Bild: Rainer Wohlfahrt
Kuriose Situation im hessischen Ahnatal: Die beiden Bewerber in der Stichwahl ums Bürgermeisteramt haben genau gleich viele Stimmen. Nun entscheidet das Los.
Nach einem Patt bei einer Stichwahl wird im nordhessischen Ahnatal voraussichtlich das Los über den neuen Bürgermeister entscheiden. In der Gemeinde mit 8100 Einwohnern hatten am Sonntag sowohl Amtsinhaber Michael Aufenanger (CDU) als auch Herausforderer Stephan Hänes (SPD) mit jeweils 2106 exakt die Hälfte der Stimmen bekommen. Wenn der Wahlausschuss das Ergebnis am Dienstag bestätige, werde in derselben Sitzung ein Los gezogen, sagte Wahlleiter Dieter Semdner am Montag. Zuvor hatten verschiedene Medien über das Thema berichtet.
Wie genau die Auslosung ablaufen wird, sei noch unklar. „Ich bin dabei, das zu prüfen“, erklärte Semdner. Der Losentscheid wird von der Hessischen Gemeindeordnung vorgegeben. Dort heißt es: „Bei der Ermittlung der Bewerber für die Stichwahl und bei der Stichwahl entscheidet bei gleicher Zahl an gültigen Stimmen das vom Wahlleiter in der Sitzung des Wahlausschusses zu ziehende Los.“ Angaben zum genauen Prozedere finden sich dort nicht.
Bereits im ersten Wahlgang Anfang November war das Ergebnis knapp gewesen. Aufenanger hatte 46,68 Prozent der Stimmen erhalten, Hänes 45,10. Ein Kandidat der Grünen war weit abgeschlagen. Weil keiner der Kontrahenten über 50 Prozent kam, gab es eine Stichwahl.
Laut dem Land ist der Fall in Hessen bisher einzigartig: „Dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ist kein Fall bekannt, in dem eine Bürgermeisterdirektwahl per Losentscheid bestimmt wurde“, sagte ein Ministeriumssprecher. Gesetzlich sei dabei nur vorgegeben, dass der Losentscheid in der Sitzung des Wahlausschusses erfolgen müsse und dass der Wahlleiter das Los zieht. Dies bedeute, dass kein Münzwurf oder Ähnliches erfolgen dürfe.
Das Ministerium weist zudem darauf, dass der Wahlausschuss berechtigt sei, das vorläufige Wahlergebnis zu korrigieren. Er könne beispielsweise noch über Gültigkeit abgegebener Stimmen entscheiden. So wäre theoretisch doch noch ein anderes Wahlergebnis ohne Losentscheid denkbar.