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Stadt muss Satzung ändern : Zu viele politische Rechte für Bürger

  • Aktualisiert am

Transparenz: Die Stadt Gießen muss ihre Satzung zu Bürgerbeteiligung überarbeiten - sie gewährt Bürgern laut VGH zu viele Rechte Bild: Wolfgang Eilmes

Die Stimme der Bürger hat im politischen Diskurs ein starkes Gewicht hat und findet Gehör: Das will die Stadt Gießen mit einer Satzung sicher stellen. Dem RP und Verwaltungsrichtern gehen die Regeln zu weit.

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          Die Stadt Gießen muss ihre Satzung zur politischen Bürgerbeteiligung überarbeiten. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, wie die Stadt selbst mitteilt. Das Regierungspräsidium Mittelhessen hatte das Regelwerk 2015 als zu weitgehend bemängelt und in einem Verfahren gegen die Stadt vor dem örtlichen Verwaltungsgericht Recht bekommen. Die Stadt ging in Berufung und hat wieder den Kürzeren gezogen. Denn: Teile der Satzung überschritten den verfassungsrechtlichen Rahmen. Die Satzung gewähre Bürgern Rechte, die über die in der Hessischen Gemeindeordnung eingeräumten Beteiligungsrechte hinausgingen, heißt es. Zudem schränke das Regelwerk die Stadtverordnetenversammlung und den Magistrat ein.

          Die Gießener Satzung ist die erste und einzige ihrer Art in ganz Hessen. Der neue Oberbürgermeister Frank-Tilo Becher zeigte sich über den VGH-Beschluss enttäuscht: „Mit der Gießener Satzung und ihren neuen Regeln sollten den Bürgerinnen und Bürgern durch verbindliche Verfahren Garantien gegeben werden, dass ihre Stimme im politischen Diskurs ein starkes Gewicht hat und Gehör findet. Die Satzung steht dafür, dass in Gießen Bürgerbeteiligung mehr ist als eine folgenlose Passage in Sonntagsreden", wird der SPD-Politiker zitiert. Er hatte sich im Wahlkampf unter anderem für eine starke Bürgerbeteiligung eingesetzt. Bis zu seiner Wahl im Oktober gehörte er dem Landtag an. Am 10. Dezember trat er sein neues Amt an und folgte Dietlind Grabe-Bolz (SPD).

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