Entscheidung zwischen Gesundheit und Bildung
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Teilhabe verwehrt? Behinderte Schüler brauchen auch beim Unterricht von zu Hause Unterstützung. Bild: dpa
Teilhabeassistenten sorgen dafür, dass behinderte Kinder am Unterricht teilnehmen können – auch von zu Hause im Homeschooling. Der Hochtaunuskreis jedoch sieht das nicht vor.
Unterricht in Corona-Zeiten ist für alle Schüler eine Herausforderung. Für solche mit einer Behinderung ist sie besonders groß. In der Schule werden sie normalerweise von sogenannten Teilhabeassistenten unterstützt. Sie helfen beim An- und Ausziehen, dem Toilettengang, bei der Nutzung von Kommunikationshilfen, und sie legen das Unterrichtsmaterial zurecht. Auf diese Weise sorgen sie dafür, dass behinderte Kinder am Regelunterricht teilnehmen können. Die Assistenten dürfen auch eine Frage zu einer Aufgabe klären, das Vermitteln von Lernstoff bleibt jedoch ausdrücklich Sache der Lehrer. Was aber ist, wenn behinderte Schüler zu Hause unterrichtet werden?

Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung für den Hochtaunuskreis.
Für Dorothea Terpitz ist es selbstverständlich, dass sie auch dort Anspruch auf Unterstützung haben und der Teilhabeassistent, der jeweils einem Schüler zugeordnet ist, zu ihnen kommt. Sie ist Vorsitzende des Vereins „Gemeinsam leben Hessen“, der sich für die Inklusion von Kindern mit Förderbedarf einsetzt und eine Beratungsstelle in Frankfurt betreibt. Terpitz kritisiert, dass sich der Hochtaunuskreis weigere, einer Schülerin der achten Jahrgangsstufe diese Unterstützung zu gewähren. Weil die Arbeit der Schulbegleiter durch das Sozialgesetzbuch geregelt wird, sind für ihren Einsatz die Sozialämter der Landkreise und größeren Städte zuständig.
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