Apple kontra Koziol : „eiPott“ darf nicht weiter so heißen
- Aktualisiert am
Das Streitobjekt, das nun seinen Namen ändern muss Bild: dpa
Der Erbacher Haushalts- und Designerwarenhersteller Koziol lässt sich gerne lustige Namen für seine Produkte einfallen. Der Unterhaltungselektronik-Riese konnte aber angesichts des „eiPott“ nicht lachen - und klagte erfolgreich.
Dieses Mal siegte Goliath: Ein simpler Eierbecher mit der Bezeichnung „eiPott“ könnte mit dem technisch ausgefeilten Musikabspielgerät „iPod“ des Apple-Konzerns verwechselt werden - meint das Hanseatische Oberlandesgericht. Jetzt muss sich David, der Hersteller Koziol aus Erbach im Odenwald, einen neuen Namen für sein Produkt einfallen lassen.
Wie ein Sprecher des Gerichts in Hamburg mitteilte, erwirkte Apple eine einstweilige Verfügung. Sollte der „eiPott“ weiter unter dieser Bezeichnung vertrieben werden, werde ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro fällig. „eiPott“ sei eine „künstliche Wortschöpfung“, begründete das Gericht - und zudem als Bezeichnung für einen Eierbecher unüblich.
„eiPott“ ein Renner des Mittelständlers
Eine Sprecherin von Koziol sagte, der Anfang 2009 in Programm genommene „eiPott“ sei ein Renner des Mittelständlers. Zahlen nannte sie nicht. „Das Produkt bleibt unberührt. Es wird einen neuen Namen und eine andere Verpackung bekommen.“ Beim Musik-„iPod“ ist in einem Kreis das Bedienungsmenü untergebracht. Dort hat beim „eiPott“ das Ei seinen Platz.
Apple wollte keine Stellungnahme abgeben. (Az: 5 W 84/10).