Wäre sie nur früher in die Klinik gefahren
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Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Die Frau brachte ihr Kind zu spät in die Klinik. Bild: dpa
„Wir müssen diese Tragödie begutachten“, sagt die Richterin. In Frankfurt steht eine Mutter und Ärztin vor Gericht, weil sie ihr Kind mit Diabetes-Symptomen erst zum Arzt brachte, als es zu spät war. Es ist fraglich, ob die Frau wusste, was sie tat.
Die in Gerichtssälen vorherrschenden Eigenschaften sind nicht immer Empathie und Geduld. Je nachdem, wer vor ihnen sitzt, machen Staatsanwälte, Richter und sogar Verteidiger manchmal keinen Hehl daraus, was sie von einem Angeklagten halten. Der Ton kann schroff sein und der Umgang zackig. Wer immer wieder ähnliche Angeklagte vor sich sitzen hat, mit ähnlichen Taten und ähnlichen Erklärungen, der weiß Situationen irgendwann ganz gut einzuschätzen.

Redakteurin in der Rhein-Main-Zeitung.
Doch an diesem Mittwoch ist in Saal 3 am Frankfurter Amtsgericht vieles anders. Schon am Morgen, als die Angeklagte nicht auftaucht, ist der Richterin klar, dass sie eine größere Aufgabe vor sich hat. Auch Staatsanwältin und Verteidiger ahnen längst, was auf sie zukommt. Den Fall, um den es geht, nennt die Richterin eine Tragödie. Angeklagt ist eine Mutter, die selbst Ärztin ist und Diabetes-Symptome bei ihrem neun Jahre alten Sohn übersehen haben soll. Weil sie ihn nicht schnell genug ins Krankenhaus brachte, einen Blutzucker-Test verweigerte und in der Uniklinik gegen Anordnungen der Ärzte verstieß, musste das Kind auf die Intensivstation und künstlich beatmet werden. Massive neurologische Schäden waren die Folge. Der Junge ist schwerbehindert. In der Anklageschrift werden die Ärzte mit der Einschätzung wiedergegeben, sein Überleben sei ein Wunder.
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