Der komplizierte Nachweis der Booster-Impfung
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2 G ist nicht das Problem: Beim „plus“ aber stoßen die Kontroll-Apps an ihre Grenzen. Bild: Imago
Geboosterten bleibt bei 2-G-plus beispielsweise in Mainz der Test erspart. Der Nachweis fällt aber schwer. Die Kontroll-Apps sind noch entwicklungsbedürftig.
Besuch im Restaurant in Mainz. Der Wirt nimmt die Kontrollen der geltenden Corona-Regelen ernst, scannt den QR-Code der Cov-Pass-App, die einer der gängigen digitalen Speicherorte für das digitale Impfzertifikat ist, stellt einen gültigen Impfstatus fest, und dann will er den Nachweis für die Auffrischungsimpfung sehen. Die ist nötig, um sich bei der derzeit gültigen 2-G-plus-Regel in Rheinland-Pfalz, aber auch in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg von der Pflicht zum Nachweis eines zusätzlich vorgeschriebenen gültigen negativen Tests beispielsweise in Kölner oder Stuttgarter Gaststätten zu befreien.
Der Wunsch des Gastronomen ist eigentlich gegen den Geist der Kontroll-App, weil Cov-Pass dringend empfiehlt, lediglich das Scannen des QR-Codes zu gestatten. „Zeigen Sie diese sensiblen Daten nicht in Gaststätten, bei Veranstaltungen oder in ähnlichen Situationen vor. Lassen Sie Ihren QR-Code immer mit der Cov-Pass-Check-App prüfen“, teilt die App mit. Nur mit dem eingehenderen Blick ins Smartphone und die dort hinterlegten Impfzertifikate und manche eigentlich persönliche Information aber lässt sich die Auffrischungsimpfung für den Kontrolleur erschließen. „Der Nachweis der Boosterung muss derzeit analog erbracht werden“, bestätigt das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium. Also entweder mit dem Blick in die tieferen Ebenen der App oder auf die einzelnen Aufkleber im gelben Impfausweis.
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