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JETZT F+ LESENIn die Moschee trotz Ausgangssperre
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Ramadan in Corona-Zeiten: Moschee-Besuche sind nur mit Maske und eigenem Gebetsteppich erlaubt. Bild: Frank Röth
Zum zweiten Mal müssen Muslime den Fasten-Monat unter Corona-Auflagen beginnen. Auch in Orten mit hoher Inzidenz dürfen Gläubige abends zum Beten das Haus verlassen. Das Grundgesetz schützt die Religion besonders.
Mit dem Sonnenuntergang am Montag hat auch in Hessen der Ramadan, der Fastenmonat der Muslime, begonnen. Das Fasten gehört wie das Glaubensbekenntnis, die täglichen Gebete, die Armensteuer und die Pilgerfahrt nach Mekka zu den fünf Säulen des Islams. Von Tagesanbruch bis Sonnenuntergang verzichten die Muslime in dieser Zeit auf Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr. Abends endet das Fasten mit einem festlichen Mahl, dem Iftar. Es ist schon das zweite Jahr, in dem die Gläubigen ihre Rituale wegen der steigenden Zahl der Corona-Infektionen einschränken müssen: Weder sind große Familientreffen möglich, noch können sie sich in großer Zahl in den Moscheen versammeln.
Die Gefahr, dass die Moscheebesuche während des Ramadans die Inzidenzen weiter nach oben treiben könnten, sieht Mustapha Lamjahdi nicht. „Die Gläubigen haben die Corona-Regeln schon lange eingeübt: Abstand halten, Maske tragen, sich in Anwesenheitslisten eintragen und immer den eigenen Gebetsteppich mitbringen“, zählt der Sprecher des Koordinationsrats der Moscheen in Frankfurt auf. Wer diese Vorbedingungen nicht erfüllt, darf die Moschee auch nicht betreten.
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