
Radeln in Offenbach : Rückschlag für „Radentscheid“
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Radeln in Offenbach: Der Radentscheid will eine fahrradfreundlichere Stadt. Bild: Wolfgang Eilmes
Das Bürgerbegehren des „Radentscheid Offenbach“ ist nicht zulässig und kann keinen Bürgerentscheid begründen. Für mehr Radverkehr gibt es dennoch Chancen.
Die schlechte Nachricht für die Offenbacher Bürgerinitiative Radentscheid: Ihr Bürgerbegehren, das einen Bürgerentscheid zum Ziel hatte, hat der Prüfung des städtischen Rechtsamtes nicht standgehalten und ist in der vorliegenden Form als unzulässig zu betrachten. Dieses Urteil ist vom Hessischen Städtetag ausdrücklich bestätigt worden.
Die gute Nachricht für die Initiative: Darüber, was für den Radverkehr die Ziele sind, stimmen Oberbürgermeister wie auch alle Dezernentinnen und Dezernenten dennoch weitgehend mit der Bürgerinitiative überein. Sie alle haben sich auf die Verkehrswende in Offenbach festgelegt, die für eine klimagerechtere Fortbewegung, bessere Luft und für mehr Sicherheit für Fahrradfahrer im Straßenverkehr sorgen soll.
Vernünftige Beschränkung und kein bloßer „Trick“
Trotzdem müssen Bürgerbegehren aus gutem Grund bestimmte formale und inhaltliche Kriterien erfüllen, um zugelassen zu werden. Und das war hier nicht der Fall. Zwar wurde mit knapp 4500 gültigen Stimmen das notwendige Quorum erreicht. Die Hessische Gemeindeordnung verlangt aber zugleich, dass ein Begehren auch konkrete Vorschläge zur Finanzierung beinhaltet und zudem nur solche Dinge fordert, über die eine Stadt selbst auch tatsächlich entscheiden kann.
Wenn diese „materiellen Voraussetzungen“ in einem Begehren nicht ausreichend berücksichtigt werden, ist es richtig und wichtig, es für unzulässig zu erklären. Denn andernfalls könnten im angestrebten Bürgerentscheid Offenbacherinnen und Offenbacher zu einer direkten Entscheidung über Dinge aufgerufen werden, die gar nicht oder nur teilweise in der Verantwortung der Stadt liegen.
Gerade wenn die Initiative straßenbauliche Veränderungen zugunsten von Radfahrern fordert, betrifft das oft eben solche Aufgaben, die Offenbach lediglich im Auftrag des Landes wahrnimmt. Auch die Forderung, dass ein Begehren auch plausible Vorschläge zur Finanzierung beinhalten muss, ist ebenso sinnvoll, weil sonst im ungünstigsten Fall unrealistische und unerfüllbare Ideen mit einem Bürgerentscheid beschlossen werden könnten. Eine vernünftige Beschränkung und eben kein bloßer „Trick“, mit dem die Offenbacher Koalition eine wirkliche Verkehrswende verhindern will, wie die Fraktion der Linken am Montag gemeint hat.