Leiche unter dem Bett versteckt
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Das Wiegen der Schuld: Die Richter am Landgericht müssen über einen Mann urteilen, der einen anderen mit 20 Messerstichen getötet hat. Bild: Michael Kretzer
Das Landgericht Darmstadt muss aufklären, wie es dazu gekommen ist, dass im April 2022 in einem Dietzenbacher Flüchtlingsheim ein Mann getötet worden ist.
Gleich zu Beginn des Prozesses wendet sich der Richter in eindringlichem Ton an den Angeklagten. „Wenn es etwas zu gestehen gibt, wird das hier berücksichtigt“, sagt der Vorsitzende Volker Wagner. Dem Mann, der ihm in einem beigefarbenen Pullover gegenüber sitzt, wird vorgeworfen, im April des vergangenen Jahres in seinem Zimmer in einem Flüchtlingsheim in Dietzenbach einen Bekannten getötet zu haben. Zwanzigmal habe der 35 Jahre alte Iraner Mohammad K. mit einem Messer zugestochen und dabei zwölfmal den Hals getroffen, heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Danach habe er die Leiche unter dem Bett versteckt.
Sachbeweise sprächen für den Angeklagten als Täter, etwa DNA-Befunde und andere Spuren am Tatort, sagt der Richter an ihn gewandt. Mit dem Opfer zusammen habe der Angeklagte Rauschgift konsumiert. Der Richter deutet an, ein Drogenrausch könne zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden.
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