Im Fall Tugce Albayrak : Neue Spekulationen
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Für viele ein Vorbild für Zivilcourage: Die getötete Studentin Tugce Albayrak aus Offenbach. Bild: dpa
Die Staatsanwaltschaft wollte erst im Prozess erklären, wie es in Offenbach zu der tödlichen Attacke auf die Studentin Tugce Albayrak kam. Der Plan ist nicht aufgegangen.
Dem Schlag mit tödlichen Folgen soll eine heftige verbale Auseinandersetzung mit dem Opfer Tugce Albayrak vorausgegangen sein: Nur einige Tage, nachdem die Staatsanwaltschaft Sanel M. wegen der Attacke Mitte November vor einem Schnellrestaurant in Offenbach anklagte, aber die Einzelheiten zum Tathergang und zu Aussagen von Zeugen erst im Prozess nennen wollte, zitieren Medien aus unterschiedlichen Perspektiven aus den Ermittlungsakten.

Ressortleiter des Regionalteils der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Der „Spiegel“ berichtet, eine Freundin des Opfers habe ausgesagt, die Studentin habe M. einen „kleinen Hurensohn“ genannt, nachdem dieser ihre Mutter beleidigt habe. Rechtsanwalt Macit Karaahmetoglu, der die Familie der Getöteten vertritt, bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur zwar den Streit, nachdem Albayrak zwei von M. und seinen Begleitern vor der Toilette des Schnellrestaurants bedrängten Mädchen zur Hilfe gekommen sei. Jedoch habe der Angeklagte die Tochter seiner Mandanten zuvor immer wieder und auf das Übelste beleidigt.
Freunde von M. wollten sich entschuldigen
Die Zeitschrift „Stern“ zitierte aus der Vernehmung von Freunden von M., die Freundinnen von Tugce Albayrak hätten an jenem Abend auf dem Parkplatz vor dem Schnellrestaurant für die Eskalation gesorgt. Sie hätten M. zugerufen, „komm’ doch her, du Hurensohn“.
Welche Äußerungen gefallen seien, stehe nicht fest, sagte Rechtsanwalt Karaahmetoglu dem Hessischen Rundfunk. Er bedauerte, dass sich M. bisher nicht bei der Familie der Getöteten entschuldigt habe. Laut „Stern“ hatten dies Freunde von M. vorgehabt, hätten es sich dann aber nicht getraut, weil sie sich vor den Reaktionen gefürchtet hätten.
Bleibt M . in Untersuchungshaft?
Gegen den 18 Jahre alten Sanel M. wird voraussichtlich schon in einigen Wochen vor einer Jugendkammer des Darmstädter Landgerichts wegen des Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge verhandelt, sollte die Anklage in dieser Form zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet werden. Die Richter haben zunächst noch zu entscheiden, ob M. weiter in Untersuchungshaft bleiben muss.
Nach dem, was bisher bekannt wurde, hatte M. die junge Frau ins Gesicht geschlagen, worauf diese offenbar sofort ohnmächtig wurde und ungeschützt mit dem Kopf auf das Pflaster schlug. Sie erlitt schwerste Schädel-Hirn-Verletzungen und fiel ins Koma, eine Operation verlief erfolglos. Einige Tage später stellten die Ärzte den Hirntod fest. Auf den Wunsch der Familie wurden die lebenserhaltenden Apparaturen am 23. Geburtstag von Tugce Albayrak abgeschaltet. Sie gilt seither vielen als Vorbild für Zivilcourage.