Prozess um „NSU 2.0“-Briefe :
Gewerkschaft sieht Polizei entlastet

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Nach neun Monaten intensiver Verhandlung wird nun das Urteil im Prozess um den „NSU 2.0“ erwartet.
Am Donnerstag wird das Urteil im Prozess der Drohbriefserie NSU 2.0 gesprochen. Die Gewerkschaft der Polizei sieht keine Beteiligung von Polizeibeamten und verweist darauf, dass der Angeklagte der alleinige Täter gewesen sei.

Einen Tag vor dem Urteil im Prozess um die „NSU 2.0“-Drobriefe hat am Mittwoch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) deutlich gemacht, dass sie die Polizei von jeglichem Verdacht, sich an der Drohbriefserie beteiligt zu haben, als entlastet sieht. „Es ist nunmehr klar, wer die Palette der Drohmails verfasst und versendet hat“, äußerte der Landesvorsitzende der GdP, Jens Mohrherr, und verwies darauf, dass das Frankfurter Landgericht am Donnerstag sein Urteil gegen den Angeklagten Alexander M. sprechen wird. Man hege keine Zweifel am Rechtsstaat und vertraue darauf, „dass Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden tadellos ihre Arbeit verrichtet haben“.

Zugleich wehrte sich Mohrherr gegen das Bild einer Polizei, „die auf dem rechten Auge blind“ sei. Mohrherr richtete seine Kritik gegen Vertreter der Opposition im hessischen Landtag, die rechte Netzwerke innerhalb der Polizei vermutet haben. Nun sei es „den parlamentarischen und ministeriellen Anklägern offensichtlich peinlich, dass der Angeklagte und nicht hessische Polizeibeschäftigte diese Schreiben verfasst und versendet haben“.

Unterdessen haben Empfängerinnen der Drohschreiben weitere Aufklärung gefordert. Die Ermittlungen zu den Abfragen privater Daten der Betroffenen auf Polizeicomputern müssten mit Nachdruck fortgesetzt werden, forderten die Linken-Politikerinnen Janine Wissler, Martina Renner und Anne Helm sowie die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz, die Berliner Kabarettistin Idil Baydar und die Berliner Autorin Hengameh Yaghoobifarah. Sie erhofften von dem Urteils ein „Signal“ an alle Nachahmer von rechtsextremen Drohschreiben, teilten die Betroffenen mit. Ebenso erhofften sie ein Signal, dass die Drohserie mit dem Urteil nicht vollständig aufgeklärt und die hessische Polizei nicht entlastet sei.

Immer noch sei die Rolle von mindestens einem Polizisten und einer Polizistin im Ersten Frankfurter Polizeirevier ungeklärt. Dort wurden am 2. August 2018 fünf Minuten lang die privaten Daten von Basay-Yildiz und Familienangehörigen auf einem Computer abgerufen. 90 Minuten später sei das erste mit „NSU 2.0“ unterschriebene Drohfax an Basay-Yildiz verschickt worden. Die Betroffenen gingen davon aus, dass dieses erste Drohfax von einem Polizisten und nicht von dem Angeklagten Alexander M. verschickt worden sei. Es sei ein „Skandal“, dass die Staatsanwaltschaft sich auf den Angeklagten als Einzeltäter festgelegt habe.

Die Staatsanwaltschaft hingegen machte im Prozess deutlich, allen Verdachtsfällen nachgegangen zu ein. So wurde auch ein Polizeibeamter aus dem 1. Revier vorübergehend als Beschuldigter geführt.