Grillen dürfen ins Gebäck
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Grillen erlaubt: Insekten dürfen nun in Lebensmitteln enthalten sein. Bild: Imago
Insekten dürfen nun in Lebensmitteln verarbeitet werden. Bad Salzhausen möchte nicht ohne Therme sein. Und außerdem fährt die Deutsche Bank einen Rekordgewinn ein. Die F.A.Z.-Hauptwache blickt auf die Themen des Tages.
Guten Abend,
ein Reinheitsgebot wie beim Bier gibt es für Brötchen nicht, aber trotzdem will nicht jeder Bäcker tun, was er darf, die Deutsche Bank steht kurzfristig bestens da und mit Thermen-Projekten überbieten die Kommunen sich. Nachrichten und Neues aus der Region in unserem abendlichen Überblick, heute wieder mit einem Tipp fürs Wochenende.
Grille im Brötchen oder lieber nicht? Insekten in Lebensmitteln zu verarbeiten ist erlaubt, der gelbe Mehlwurm und Heuschrecken dürfen schon länger als Zutaten diesen, jetzt lässt eine neue EU-Verordnung auch die zu Pulver verarbeitete Hausgrille und die Larve des Getreideschimmelkäfers zu. Wenn Insekten verwendet werden, muss das auf der Zutatenliste der entsprechenden Produkte gekennzeichnet sein. Naheliegend ist oder wäre die anteilsweise Verwendung in Mehl. Robert Maus hat sich zu diesem Thema bei Bäckern in der Region umgehört.
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