Neuer Prozess zu Kindsmord in Sekte
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Neue Verhandlung: Das 2020 verkündete Urteil der Richter Dr. Peter Graßmück (rechts) und Dr. Niels Höra (links) ist aufgehoben. Bild: Lucas Bäuml
Ein vier Jahre alter Junge war 1988 in einem Sack erstickt. Darüber hat das Landgericht 2020 geurteilt. Nun müssen Frankfurter Richter abermals entscheiden.
Im Fall des Kindsmords in einer Sekte in Hanau muss ein neues Urteil gesprochen werden. Im September 2020 hatte das Landgericht Hanau die mutmaßliche Anführerin der religiösen Gemeinschaft wegen Mordes an einem vier Jahre alten Jungen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil auf Revision der Angeklagten hin aufgehoben, wie das Landgericht am Montag mitteilte. Die Bundesrichter haben den Fall an das Landgericht Frankfurt verwiesen, wo eine Schwurgerichtskammer einen neuen Prozess führen muss.
Das Kind war im Jahr 1988 zu Tode gekommen, damals waren die Behörden von einem Unfall ausgegangen. Nach Aussagen von Sektenaussteigern nahm die Polizei vor einigen Jahren neue Ermittlungen auf. Derzeit läuft am Hanauer Landgericht ein zweites Verfahren gegen die Mutter des getöteten Jungen, die damals der Gemeinschaft angehörte.
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