Ablöse soll keine Strafsteuer sein
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Alternative: Eine neue Satzung könnte weniger Stellplätze vorschreiben, wenn Carsharing angeboten wird. Bild: Marcus Kaufhold
Wie viele Stellplätze braucht eine Großstadt für die Autos der Bewohner? Wiesbaden sucht mit der neuen Stellplatzsatzung eine zukunftsträchtige Antwort.
Wer ein Haus baut, der muss mit Rücksicht auf den öffentlichen Straßenraum dafür sorgen, dass die Bewohner ihr Auto ordentlich parken können. Sofern diese Bewohner nicht ohnehin ausschließlich mit dem Bus, dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Ein einfacher Grundsatz, dessen vielfältigen und komplexen Facetten von einer kommunalen Stellplatzsatzung geregelt werden. Wer keine Parkplätze oder Garagen bauen will oder kann, der zahlt stattdessen eine Ablösesumme. In Wiesbaden werden dafür Beträge zwischen mindestens 3000 Euro und maximal 30.000 Euro fällig. Geld, das in den kommunalen Garagenfonds fließt, aus dem Mobilitäts- und Verkehrsprojekte wie das kürzlich begonnene Quartiersparkhaus an der Klarenthaler Straße mitfinanziert werden.
In Zeiten der Verkehrswende hat die Landeshauptstadt die Stellplatzsatzung als Steuerungsinstrument neu entdeckt. Mit der Novellierung der Bauordnung hat Hessen im Jahr 2018 den Kommunen neue Möglichkeiten und mehr Flexibilität für die Gestaltung dieser Satzung eröffnet – und Wiesbaden will diese nutzen, um das eigene Regelwerk aus dem Jahr 2008 grundlegend zu überarbeiten und eine Lenkungswirkung zu erzielen. Beispielsweise könnte eine Neufassung jenen Paragraphen der Bauordnung aufgreifen, der es gestattet, dass „bis zu einem Viertel der notwendigen Stellplätze durch Abstellplätze für Fahrräder ersetzt werden“ können. Dabei sind für jeweils einen notwendigen Stellplatz vier Abstellplätze für Fahrräder vorzusehen.
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