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Verordnungen in Hessen : Lockerungen auch für Geschäfte über 800 Quadratmeter

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Lockerungen bekanntgegeben: auf der Frankfurter Zeil dürfen ab Montag viele Läden wieder öffnen. Bild: Frank Röth

Das Land Hessen hat neue Leitlinien für die Lockerung der Corona-Beschränkungen bekanntgegeben, die von Montag an gelten. Doch viele Einschränkungen bleiben bestehen.

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          Nachdem sich die Mehrzahl der Nachbarländer Hessens für diesen Weg entschieden haben, dürfen auch hier von Montag an unter strikten Vorgaben größere Geschäfte wieder öffnen. Ladenflächen müssen hierfür auf 800 Quadratmeter reduziert werden, Abtrennungen sollen laut dem hessischen Wirtschaftsministerium „unmissverständlich und klar sein und auch durchgesetzt“ werden. Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gelten die Größenbeschränkungen nicht. Allgemein gilt, dass sich in Geschäften nur ein Kunde pro 20 Quadratmetern aufhalten darf, um einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten.

          Bei den Einzelhändlern mit größeren Flächen in Hessen, die bis zum Samstagabend noch zitterten, stößt die Entscheidung auf große Erleichterung. „Ich bin so froh. Es war so ein emotionaler Tag heute“, sagte Tatjana Steinbrenner, Chefin vom Kaufhaus Ganz in Bensheim. Das Kaufhaus hat eine Fläche von 4500 Quadratmetern. Steinbrenner, die auch Vize-Präsidentin der IHK Darmstadt und des Handelsverbands Hessen ist, wird nun am Montag ein komprimiertes Sortiment auf einer Teilfläche im Erdgeschoss anbieten. „Wir werden ganz gemächlich beginnen“, sagte Steinbrenner. Im Interview mit der F.A.Z. hatte die Kaufhaus-Chefin die wichtige Funktion des Kaufhauses als Nahversorger in einer Kleinstadt wie Bensheim hervorgehoben und es als „absurd“ bezeichnet, dass ausgerechnet große Häuser, die die Abstandsvorschriften besser einhalten könnten als kleine Boutiquen, von der Lockerung ausgeschlossen werden sollten.

          Eisdielen dürfen öffnen, Bars bleiben geschlossen

          Eisdielen dürfen künftig sowohl Ware ausliefern als auch an der Theke - bei Einhaltung der Abstandsregeln - verkaufen, allerdings nur im Außer-Haus-Verkauf und ohne das Anbieten von Sitzgelegenheiten. Damit das Abstandsgebot eingehalten werden kann, darf im Umkreis von 50 Metern kein Eis verzehrt werden. Das Speiseeis soll zudem in „nicht essbaren Behältnissen“ verkauft werden; Lieferungen in Park- und Grünanlagen und an öffentlichen Plätzen sind verboten.

          Wieder erlaubt sind Autokinos, Bibliotheken und Archive. Geschlossen bleiben laut Landesregierung unter anderem Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Schankwirtschaften, Gaststätten (ausgenommen Außer-Haus-Verkauf), Ferienwohnungen, Beherbergungsbetriebe, Campingplätze, Bordelle und Prostitutionsstätten, Fitnessstudios, Freizeitparks, Friseure, Jahrmärkte, Kinos und Freilichtkinos (Ausnahme Autokinos), Mütter- und Familienzentren, Seniorenbegegnungsstätten, Museen, Opern, Theater, Sauna, öffentliche und private Schwimm- und Spaßbäder (Ausnahme: Training von Spitzen- und Profisportlern sowie zur Vorbereitung aufs Sportabi), Shisha-Bars, Spiel- und Bolzplätze, Tierparks und Zoos.

          Die strengen Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie bleiben bis zum 3. Mai bestehen. Das bedeutet unter anderem, dass Menschen grundsätzlich nur noch alleine oder zu zweit aus dem Haus gehen dürfen; Ausnahmen gelten für Familien und häusliche Gemeinschaften.

          Anders als beispielsweise in Sachsen gibt es in Hessen keine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel. Es bleibt bei der Empfehlung, Masken zu tragen. Ausnahme Hanau: Die Stadt hat ab Montag wegen der Corona-Infektionsgefahr für das Betreten von Geschäften und Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs eine Maskenpflicht angeordnet. Dabei reichen laut Stadtverwaltung sogenannte Alltagsmasken, Tücher oder Schals.

          Hier finden Sie alle Branchen, die am Montag wieder den Betrieb aufnehmen dürfen, und jene, denen das noch untersagt ist: Auslegungshinweise zur Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona Virus.

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