Mordfall Irina A. : Verteidigung fordert Freispruch für Jan M.
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Mord im Niddapark: Das Ende des Prozesses naht. Bild: dpa
Am Montag fällt die Strafkammer ein Urteil zum Mord im Niddapark im Mai 2018. Dass dies nicht endgültig sein könnte, zeigen die gänzlich unterschiedlichen Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Der Prozess um den Mord an der 29 Jahre alten Irina A. im Niddapark im Mai 2018 wird am nächsten Montag zum Ende kommen. Dies kündigte die Strafkammer am Mittwoch an. Nach sechs Monaten der Beweisaufnahme mit zahlreichen Zeugenvernehmungen und vielen Gutachten wäre dann einer der aufsehenerregendsten Frankfurter Kriminalfälle der vergangenen Jahre aufgeklärt. Zumindest vorerst. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass der Prozess eine Neuauflage erfahren könnte, wenn eine der Seiten Revision einlegt – und dass es dazu kommen könnte, zeigen die diametral unterschiedlichen Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Redakteurin in der Rhein-Main-Zeitung.
Während erstere am Freitag auf lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädierte, beantragten die Verteidiger des angeklagten Gastronomen Jan M. am Mittwoch einen Freispruch. Aus ihrer Sicht hat die Beweisaufnahme ergeben, dass der Angeklagte kein Motiv gehabt habe, seine enge Freundin und Geschäftspartnerin umzubringen. Er habe – anders als von der Staatsanwaltschaft dargestellt – keine Schulden bei ihr gehabt, weder aus dem Verkauf der gemeinsamen Bar „First In“ noch sonst welche. Im Gegenteil, er habe A. immer wieder mit Geld ausgeholfen, wenn sie keines mehr gehabt habe. Außerdem sei er zum Tatzeitpunkt nicht in einer finanziellen Notlage gewesen, wie es ein Gutachten ergeben habe. Mit der Getöteten habe ihn bis zuletzt eine enge Freundschaft verbunden, die von tiefer Sympathie und Verbundenheit geprägt gewesen sei.
Unschuldsbeteuerungen von Jan M.
Auch M. selbst beteuerte abermals seine Unschuld. Im sogenannten letzten Wort, das jedem Angeklagten in einem Strafprozess zusteht, sprach er zum ersten Mal überhaupt einen vollständigen Satz ins Mikrofon: „Ich möchte noch einmal betonen, dass ich mit dem Tod von Irina nichts zu tun habe und sie nicht ermordet habe.“
Seine Verteidiger argumentieren weiter, der Angeklagte hätte die Tat allein aus zeitlichen Gründen gar nicht begehen können. Belegen wollen sie dies mit zwei Handwerkern, die am Tatabend bis spät in der Wohnung von M. gearbeitet haben sollen. Die Staatsanwaltschaft ist jedoch der Überzeugung, dass deren Aussagen keine belastbaren Rückschlüsse auf den tatsächlichen Ablauf des Abends zulassen. Was die Blutspuren von M. an der Leiche und an weiteren Stellen rund um den Tatort angeht, sind diese nach Ansicht der Verteidigung mit der Aussage M.s zu erklären, er habe die Tote spätnachts im Niddapark entdeckt, und eine kleine Handverletzung sei wieder aufgeplatzt, als er am Fuß der Frau gerüttelt habe. Einen Kampf zwischen ihr und M. könne es jedenfalls nicht gegeben haben, denn am Körper von M. fehlten jegliche Spuren, die das belegen könnten.
Gegen seine Schuld spricht in den Augen der Rechtsanwälte schließlich die Tatausführung: Kein „durchschnittlich intelligenter Mörder“ würde, sagten sie, einen Mord nahe einer großen Parkwiese planen, die von weitem einsehbar ist und auf der auch spätabends noch Hundehalter unterwegs sein könnten. M.s Intelligenz sei jedenfalls „ausreichend dafür, einen Mord so zu planen, dass er bei dessen Ausführung selbst nicht in Gefahr gerät“.