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Mainz : Verwaltungsgericht kippt Ausgangssperre

Mainzer Abenddämmerung: Die Ausgangssperre wurde vom Verwaltungsgericht gekippt. Bild: dpa

Das Gericht bewertet nächtliche Ausgehverbote in Mainz als schweren Eingriff in Grundrechte. Die Stadt erwägt, gegen das Urteil Beschwerde einzulegen.

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          Gerade erst hat die Stadt Mainz mit einer schärfer gefassten Allgemeinverfügung auf die stark steigende Zahl von Corona-Neuinfektionen reagiert: Am Freitag wurde ein Sieben-Tage-Inzidenzwert von 199 gemeldet. Gleichwohl ist die im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung verhängte nächtliche Ausgangssperre vom Verwaltungsgericht Mainz als „voraussichtlich rechtswidrig“ eingestuft und deshalb gekippt worden.

          Markus Schug
          Korrespondent Rhein-Main-Süd.

          Die Kommune prüfe nun, ob es sinnvoll und geboten sei, gegen den in einem Eilverfahren erlassenen Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einzulegen, sagte ein Rathaussprecher. Bis auf weiteres werde die Stadt keine Buß- und Verwarnungsgelder von Personen verlangen, die sich zwischen 21 und 5 Uhr außerhalb ihrer Wohnung aufhielten. Dies gelte für alle, ungeachtet dessen, dass sich die Entscheidung des Gerichts im Grunde genommen nur auf die Rechte des Klagenden bezieht.

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