Verwaltungsgericht kippt Ausgangssperre
- -Aktualisiert am
Mainzer Abenddämmerung: Die Ausgangssperre wurde vom Verwaltungsgericht gekippt. Bild: dpa
Das Gericht bewertet nächtliche Ausgehverbote in Mainz als schweren Eingriff in Grundrechte. Die Stadt erwägt, gegen das Urteil Beschwerde einzulegen.
Gerade erst hat die Stadt Mainz mit einer schärfer gefassten Allgemeinverfügung auf die stark steigende Zahl von Corona-Neuinfektionen reagiert: Am Freitag wurde ein Sieben-Tage-Inzidenzwert von 199 gemeldet. Gleichwohl ist die im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung verhängte nächtliche Ausgangssperre vom Verwaltungsgericht Mainz als „voraussichtlich rechtswidrig“ eingestuft und deshalb gekippt worden.
Die Kommune prüfe nun, ob es sinnvoll und geboten sei, gegen den in einem Eilverfahren erlassenen Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einzulegen, sagte ein Rathaussprecher. Bis auf weiteres werde die Stadt keine Buß- und Verwarnungsgelder von Personen verlangen, die sich zwischen 21 und 5 Uhr außerhalb ihrer Wohnung aufhielten. Dies gelte für alle, ungeachtet dessen, dass sich die Entscheidung des Gerichts im Grunde genommen nur auf die Rechte des Klagenden bezieht.
Zugang zu allen exklusiven F+Artikeln
2,95 € / Woche
- Alle wichtigen Hintergründe zu den aktuellen Entwicklungen
- Mehr als 1.000 F+Artikel mtl.
- Mit einem Klick online kündbar
Login für Digital-Abonnenten
Sie haben Zugriff mit Ihrem F+ oder F.A.Z. Digital-Abo