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Feiertagsregelung : Arbeiten die Hessen zu viel?

  • -Aktualisiert am

Wer in Hessen arbeitet, muss sich mit zehn Feiertagen zufrieden geben. Bild: F.A.S.

In Bayern gibt es zwölf gesetzliche Feiertage, in Hessen nur zehn. Ist das gerecht? Nein, glaubt jedenfalls die Linkspartei im Landtag.

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          Die Zahl der gesetzlichen Feiertage ist in Deutschland Ländersache. Neun Feier­tage gelten in der gesamten Bundesrepublik, darüber hinaus gibt es lediglich regional zugestandene Feier­tage – etwa den Buß- und Bettag, der nur noch in Sachsen arbeitsfrei ist. In Baden-Württemberg, Bayern und dem Saarland durften sich die Menschen in diesem Jahr über zwölf arbeitsfreie Tage jenseits der Wochenenden freuen, in Sachsen, Rhein­land-Pfalz und Thüringen hinge­gen waren es nur elf. Hessen hatte, wie sieben weitere Länder, gar nur zehn Fei­ertage zu bieten. Wenig überraschend vielleicht, dass da so mancher für die Re­gion zwischen Kellerwald und Odenwald Nachholbedarf sieht. Die Linkenfraktion im Hessischen Landtag etwa macht sich für einen arbeitsfreien Feiertag am 1. Dezember zu Ehren der Landesverfassung stark, stößt damit allerdings bei den anderen Fraktionen auf wenig Gegen­liebe.

          Ralf Euler
          Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

          Am 1. Dezember 1946 trat, nach einer Volksabstimmung, die hessische Verfassung in Kraft, und weil die Linkspartei darin einen „antikapitalistischen Grund­ansatz“ zu erkennen vermag, beispielsweise den Passus zur möglichen Sozialisierung von Betrieben des Bergbaus, der Eisen- und Stahlerzeugung und der Energiewirtschaft in Artikel 41, hängt sie auf ganz eigene Weise an dem Dokument. Die Ver­fassung sei „ein Bekenntnis zum Frieden, zum Antifaschismus, zur Gleichheit und Freiheit der Menschen, zu sozialen Rechten und zur Beschränkung wirtschaftlicher Macht“, lobte der Fraktionsvorsitzende der Linken, Jan Schalauske, jüngst in einer Parlamentsrede. Die Verfassung sollte da­her nicht nur in diesem Jahr – in dem sich ihre Geburtsstunde zum 75. Mal jährt – gefeiert werden, sondern immer wieder. „Daher möchten wir den 1. Dezember zum Feiertag machen.“

          Von wegen, mahnte daraufhin der FDP-Abgeordnete Jörg-Uwe Hahn, der in dem Linkenvorstoß einen verkappten Angriff auf die Wirtschaftskraft Hessens sieht. Um den Verfassungstag gebührend zu feiern, müsse er nicht unbedingt ar­beitsfrei sein, argumentierte der Liberale. Innenminister Peter Beuth (CDU) wiederum stellte schlicht fest, dass die Argumente überwögen, die gegen einen arbeitsfreien „Verfassungstag“ sprächen. Ende der Debatte.

          Feiern ja, aber bitte ohne Freizeit

          Jenseits der hessischen Landesgrenzen zeigen sich die Regierenden reformfreudiger. In Mecklenburg-Vorpommern et­wa soll der Internationale Frauentag am 8. März von 2023 an gesetzlicher Feiertag sein. Darauf haben sich die in Schwerin gemeinsam regierenden Sozialdemokraten und Linken geeinigt. Mecklenburg-Vorpommern habe bisher nur zehn gesetzliche Feiertage und damit weniger als andere Länder – ein Argument, das Frauenrechtlerinnen auch in Hessen an­führen könnten.

          In Berlin ist der Weltfrauentag im Üb­rigen schon seit 2019 ein Feiertag. Darüber freuen sich zwar auch die meisten Männer, ein wesentlicher Schub für die so­ziale Gleichstellung des weiblichen Be­­völkerungsteils hat sich aus dem zu­sätzlichen arbeitsfreien Tag bisher allerdings nicht ergeben. Das Angebot der Landesregierung wird, wenig überraschend, nicht als Ermutigung zu poli­tischen Aktivitäten zum Wohle der Frauen, sondern als Einladung zu Freizeitunternehmungen verstanden.

          Weltfrauentag verfehlt sein Ziel

          Der Reformationstag am 31. Oktober wiederum ist seit 2018 in Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen ein gesetzlicher Feiertag. In Mecklenburg-Vorpommern und den vier an­deren ostdeutschen Bundesländern Bran­denburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde er bereits 1990 bei der Wiedervereinigung als Feiertag eingeführt. In allen anderen Bundesländern gilt er nicht als ein mit Arbeitsfreiheit feierwürdiges Ereignis, auch nicht im mehrheitlich protestantischen Hessen.

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