Feiertagsregelung : Arbeiten die Hessen zu viel?
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Wer in Hessen arbeitet, muss sich mit zehn Feiertagen zufrieden geben. Bild: F.A.S.
In Bayern gibt es zwölf gesetzliche Feiertage, in Hessen nur zehn. Ist das gerecht? Nein, glaubt jedenfalls die Linkspartei im Landtag.
Die Zahl der gesetzlichen Feiertage ist in Deutschland Ländersache. Neun Feiertage gelten in der gesamten Bundesrepublik, darüber hinaus gibt es lediglich regional zugestandene Feiertage – etwa den Buß- und Bettag, der nur noch in Sachsen arbeitsfrei ist. In Baden-Württemberg, Bayern und dem Saarland durften sich die Menschen in diesem Jahr über zwölf arbeitsfreie Tage jenseits der Wochenenden freuen, in Sachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen hingegen waren es nur elf. Hessen hatte, wie sieben weitere Länder, gar nur zehn Feiertage zu bieten. Wenig überraschend vielleicht, dass da so mancher für die Region zwischen Kellerwald und Odenwald Nachholbedarf sieht. Die Linkenfraktion im Hessischen Landtag etwa macht sich für einen arbeitsfreien Feiertag am 1. Dezember zu Ehren der Landesverfassung stark, stößt damit allerdings bei den anderen Fraktionen auf wenig Gegenliebe.
Am 1. Dezember 1946 trat, nach einer Volksabstimmung, die hessische Verfassung in Kraft, und weil die Linkspartei darin einen „antikapitalistischen Grundansatz“ zu erkennen vermag, beispielsweise den Passus zur möglichen Sozialisierung von Betrieben des Bergbaus, der Eisen- und Stahlerzeugung und der Energiewirtschaft in Artikel 41, hängt sie auf ganz eigene Weise an dem Dokument. Die Verfassung sei „ein Bekenntnis zum Frieden, zum Antifaschismus, zur Gleichheit und Freiheit der Menschen, zu sozialen Rechten und zur Beschränkung wirtschaftlicher Macht“, lobte der Fraktionsvorsitzende der Linken, Jan Schalauske, jüngst in einer Parlamentsrede. Die Verfassung sollte daher nicht nur in diesem Jahr – in dem sich ihre Geburtsstunde zum 75. Mal jährt – gefeiert werden, sondern immer wieder. „Daher möchten wir den 1. Dezember zum Feiertag machen.“
Von wegen, mahnte daraufhin der FDP-Abgeordnete Jörg-Uwe Hahn, der in dem Linkenvorstoß einen verkappten Angriff auf die Wirtschaftskraft Hessens sieht. Um den Verfassungstag gebührend zu feiern, müsse er nicht unbedingt arbeitsfrei sein, argumentierte der Liberale. Innenminister Peter Beuth (CDU) wiederum stellte schlicht fest, dass die Argumente überwögen, die gegen einen arbeitsfreien „Verfassungstag“ sprächen. Ende der Debatte.
Feiern ja, aber bitte ohne Freizeit
Jenseits der hessischen Landesgrenzen zeigen sich die Regierenden reformfreudiger. In Mecklenburg-Vorpommern etwa soll der Internationale Frauentag am 8. März von 2023 an gesetzlicher Feiertag sein. Darauf haben sich die in Schwerin gemeinsam regierenden Sozialdemokraten und Linken geeinigt. Mecklenburg-Vorpommern habe bisher nur zehn gesetzliche Feiertage und damit weniger als andere Länder – ein Argument, das Frauenrechtlerinnen auch in Hessen anführen könnten.
In Berlin ist der Weltfrauentag im Übrigen schon seit 2019 ein Feiertag. Darüber freuen sich zwar auch die meisten Männer, ein wesentlicher Schub für die soziale Gleichstellung des weiblichen Bevölkerungsteils hat sich aus dem zusätzlichen arbeitsfreien Tag bisher allerdings nicht ergeben. Das Angebot der Landesregierung wird, wenig überraschend, nicht als Ermutigung zu politischen Aktivitäten zum Wohle der Frauen, sondern als Einladung zu Freizeitunternehmungen verstanden.
Weltfrauentag verfehlt sein Ziel
Der Reformationstag am 31. Oktober wiederum ist seit 2018 in Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen ein gesetzlicher Feiertag. In Mecklenburg-Vorpommern und den vier anderen ostdeutschen Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde er bereits 1990 bei der Wiedervereinigung als Feiertag eingeführt. In allen anderen Bundesländern gilt er nicht als ein mit Arbeitsfreiheit feierwürdiges Ereignis, auch nicht im mehrheitlich protestantischen Hessen.